Eigentümer/Bestizer?! |
|
|
Verfasst am: 03.05.2012 17:54 |
|
|
Habe eine Frage zur WiSo Prüfung SOmmer 2009 / A 1
Kunde kauft im Musikgeschäft ein Klavier und bezahlt es sofort mit Bargeld. Er hat mit dem Verkäufer vereinbart dass er das Kalvier in einer Woche selbst abholt.
Am übernächsten Tag ist das Geschäft wegen Geschäftsaufgabe geschlossen.
richtige Antwort: Das Musikgeschäft ist Eigentümer und Besitzer des Klaviers.
Warum ist das so? Wegen ‘Warenschulden sind Holschulden‘ und weil das Risiko bei übergabe der Ware auf den Verkäufer übergeht?
HELP |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2012 20:27 |
|
|
Das Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung und Übergabe übertragen. Beides ist nicht erfolgt. |
|
|
|