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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

GmbH Stammkapital
 
Sognatrice
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.06.2012 10:48
Hallo :),

ich bin gerade beim Lesen stocken geblieben, da mir eine Sache bezüglich des Stammkapitals bei der GmbH nicht ganz klar ist. :

Laut meines Buches müssen zur Eintragung ins Handelsregister 12500 € insgesamt als Stammeinlagen der Gesellschafter geflossen sein. Mir ist nur nicht ganz klar ob, und wenn ja wann die restlichen 12500 € eingezahlt werden müssen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.06.2012 16:48 - Geaendert am: 30.06.2012 16:58
Das ist ein gute Frage!
Wahrscheinlich müssen die Gesellschafter den Restbetrag nachschiessen, wenn die Bareinlagen durch Verluste aufgezerrt wurden.

GmbH-Gesetz § 5 Stammkapital; Geschäftsanteil
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen.

(2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen.

(3) Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann verschieden bestimmt werden. Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.06.2012 16:50 - Geaendert am: 30.06.2012 16:57
§ 7 Anmeldung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

(2) Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist. Insgesamt muß auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, daß der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtnennbetrags der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals gemäß § 5 Abs. 1 erreicht.

Insgesamt müssen bei Gründung der GmbH 50% aller Einlagen geleistet worden sein. Auch müssen die Anteile durch 50 teilbar sowie größer als 100 Euro sein. Zudem darf das Kapital nicht belastet sein, muss der GmbH also frei zur Verfügung stehen.

Wenn die Gesellschafter die Bargründung wählen, müssen sie mindestens ein Viertel des Stammkapitals, mindestens aber 12 500 Euro einzahlen. Für den Rest haften sie mit ihrem Privatvermögen.
 

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