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Verfasst am: 28.04.2014 13:25 |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine Frage.
Im Unterricht haben wir gesagt, dass wenn z.B. die Bank einen vollstreckbaren Titel möchte immer das Gerichtssitz des Gläubigers dafür zuständig ist.
In AWL haben wir jedoch gesagt, dass wenn z.B. Käufer/ oder Verkäufer klagen möchte immer das Gericht mit Sitz des Schuldners zuständig ist.
Gibt es da einen Unterschied oder habe ich da etwas falsch verstanden ?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe !!! |
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