Aktien und Inflationsgefahr |
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Verfasst am: 07.10.2003 20:30 |
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Warum sind Aktien von Inflation geschützt, bzw. das Geld mit dem man Aktien kauft? |
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Verfasst am: 07.10.2003 21:40 |
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Wenn du in Aktien einer AG investierst, investierst du eigentlich zum großen Teil in Sachanlagen (Immobilien,Maschienen etc.). Kommt es nun zu einer Inflation steigen die Preise der Güter an und somit auch deine Aktien, da sie am Sachkapital beteiligt sind. Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |
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Verfasst am: 07.10.2003 21:41 |
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Weil Aktien den Mitbesitz an einer Aktiengesellschaft verbriefen. Sprich, hinter der Aktie steht nicht in erster Linie Geld, sondern das Unternehmen mit seinen Grundstücken, Fuhrpark und Marktposition.
Stell es Dir so vor, selbst wenn Geld absolut wertlos wird, ist hat deine Bayer-Aktie noch einen Wert, denn Sie verleiht dir ja auch Mitbesitz am Bayer-Werk und dem Grundstück auf dem es steht. |
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Verfasst am: 08.10.2003 20:12 |
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Mitbesitz stimmt hier nicht.
Der Aktionär ist Miteigentümer der AG und damit ist er zu größtenteil an Sachwerten beteiligt. Der kleinere Teil besteht aus Geldwerten, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben.
Im BGB nachzulesen:
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Im täglichen Sprachgebrauch wird zwischen den Begriffen Eigentum und Besitz kein scharfer Unterschied gemacht. Als rechtliche Begriffe muss man sie jedoch streng trennen.
Man sagt z. B.: „Ich besitze eine Eigentumswohnung.(ETW)“ Dabei bin ich nicht der Besitzer, sondern der Eigentümer. Der Mieter ist Besitzer meines ETW. Ich bin Eigentümer, der Mieter ist Besitzer. Mein Mieter darf die gemietete ETW benutzen, ich selbst als Eigentümer darf es während der Dauer des Mietverhältnisses nicht benutzen. Der Mieter erwirbt von mir den Besitz an der ETW und muss mir dafür Miete zahlen. Ich darf als Eigentümer die ETW verkaufen. |
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Verfasst am: 09.10.2003 10:29 |
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Guten morgen...
Die Anlage in Aktien nennt man auch Anlage in Produktivermögen.
Wenn man sich vorstellt, dass unser Geld inflationärbedingt oder z.B. währungsschnittbedingt wenig oder nichts mehr wert wäre.....
ist derjenige der Produktivvermögen besitzt...also eine Beteiligung an einem Unternehmen....der Gewinner.
Beteiligung bleibt Beteiligung...egal ob die Inflation
grosse Mengen des Papiergeldes geschluckt hat...
Die Menge meiner Beteiligung bleibt!!!!! |
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Verfasst am: 09.10.2003 12:10 |
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Aktien bieten keinen 100%igen Inflationsschutz. Wie ich bereits geschrieben habe, ist der Aktionär an der Aktivseite der AG beteiligt und damit auch an Geldwerte, wie z. B. Forderungen.
Geldwerte unterliegen der Inflation. Sachwerte wie Grundstücke, Gold und Produktionsanlagen unterliegen nicht der Inflation.
Ergebnis: Aktionäre sind weitgehend vor Inflations geschützt. |
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Verfasst am: 09.10.2003 12:35 - Geaendert am: 09.10.2003 12:44 |
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Sorry...
aber es bleibt doch..losgelöst von der monetäten Inflations-
schiene..eine Beteiligung, die nicht auf eine Summe xx
lauetet...sondern eine Stückbeteiligung!!!!
..und meine Beteiligung bleibt nun mal eine Anzahl von
Stücken an dem Kuchen Unternehmen!!
Klar hat das Unternehmen auch moetäre Rücklagen..Anlagekapital e.c.t. die wiederum der Inflation unterliegen...aber meine Stückbeteiligung bleibt erhalten!!!
Da geht kein Weg dran vorbei!!!! |
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Verfasst am: 09.10.2003 16:36 |
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Ja, deine Beteiligungen bleiben vielleicht stückzahlmäßig erhalten. Allerdings verteilt sich ja der Wert des Unternehmens auf die einzelnen Beteiligungen. Und wenn dieser Wert abnimmt dann wird auch der Wert der Beteiligungen geringer. Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |
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Verfasst am: 09.10.2003 16:56 |
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Derjenige der inflationäres Geld in den Händen hält ist aber der Looser.
Die Stückbeteiligung bezieht sich aber immer auf ein festes Verhältnis an einem Unternehmen....und das ist real....
hat Substanzwert und ist auch dann noch als Unternehmen
tätig,wenn das Papiergeld nichts mehr wert ist!
You got it? |
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Verfasst am: 09.10.2003 17:05 |
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Und der Wert des Unternehmens setzt sich aus Sachwerten und monetären Aktiva zusammen. Bei einer Inflation verfällt nur die Forderungen bzw. Guthaben. Nur die Sachwerte erhalten ihren Wert. Weil der Großteil des Vermögens von AGs Sachwerte sind, fällt der Abwertungsverlust recht gering aus. Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |
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Verfasst am: 09.10.2003 17:08 |
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Korrekt Dominik..da hab ich auch nie was anderes behauptet |
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Verfasst am: 09.10.2003 17:13 |
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Hörte sich für mich oben etwas anders an...aber gut das wir uns darauf einigen können...:-) |
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Verfasst am: 09.10.2003 22:30 |
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Zunächst unterliegen die Geldwerte auf der Aktivseite der Geldentwertung. Wird die Aktivseite abgewertet, geht dies zu Lasten der Passivseite und somit auch auf die Rücklagen. |
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Verfasst am: 24.10.2003 17:33 |
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Danke für die ganzen Antworten. Leider bin ich nicht eher dazugekommen zurück zuschreiben.
Eine Frage hätte ich noch. Wenn Aktien am Sachkapital beteiligt sind, bedeutet doch das, dass nicht nur Angebot und Nachfrage für den Aktienkurs eine Rolle spielen, sondern auch das Sachkapital etc. Dann steigt also auch mit einer Sachkapitalerhöhung der Aktienkurs, oder? |
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Verfasst am: 25.10.2003 14:10 |
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Wenn Kapital von außen dem Unternehmen zufließst, erhöht sich auch der Wert des Unternehmens und somit auch der Kurs der Aktien. Schau und du wirst es finden. Was nicht gesucht wird, das wird unentdeckt bleiben.
(Sophokles) |
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