Steuerklasse |
|
|
Verfasst am: 21.10.2003 12:35 |
|
|
Verwitwete mit Steuerklasse 3, ist das richtig, das der Ehemann in diesem oder im letzten Jahr verstorben ist? |
|
|
|
Verfasst am: 22.10.2003 07:20 |
|
|
Die Arbeitnehmerin muss in diesem Jahr Witwe geworden sein. Die Steuerklasse bleibt im Grundsatz bis zum Ende des Steuerjahres bestehen. Wäre sie im letzten Jahr verwitwet, würde ab 1.1.2003 die Steuerklasse I oder mit Kind II gelten. Wäre sie z.B. in Steuerklasse IV gewesen, könnte sie die Steuerklasse bereits im laufenden Jahr auf I oder II ändern, weil diese günstiger für sie wäre. |
|
|
|