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Verfasst am: 20.11.2003 19:29 - Geaendert am: 20.11.2003 19:37 |
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Die Personengesellschaft ist im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft keine juristische Person und auch nicht wie diese körperschaftlich (Körperschaft) organisiert. Es ist Aufgabe der Gesellschafter, für die Gesellschaft tätig zu werden und deren Geschäfte zu führen (Geschäftsführung).
Kapitalgesellschaften entstehen erst durch Eintragung in das Handelsregister, Personengesellschaften durch Vertrag.
Da Personengesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, entsteht im Gegensatz
zur Kapitalgesellschaft auf Ebene des Unternehmens keine Subjektsteuer. Der Unternehmensgewinn unterliegt damit anteilig bei den Gesellschaftern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Einkommensteuer.
Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer, die nicht den Gewinn schmälern.
Juristische Personen zahlen Körperschaftsteuer.
Personengesellschaften sind auf die Person der einzelnen Gesellschafter ausgerichtet. Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich nicht frei übertragbar. Kennzeichnend ist die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter. Viele Kleinunternehmen werden in der Form der Personengesellschaft betrieben. Bei mittelständischen Unternehmen sind es überwiegend Familienbetriebe, die sich als Personengesellschaft organisieren. Aber auch Zusammenschlüsse mehrerer Industrieunternehmen können Personengesellschaften sein. In diesem Fall besteht die Personengesellschaft allerdings nicht aus natürlichen, sondern aus juristischen Personen. Sie nennen sich dann Konsortium, Konzern, Interessengemeinschaft oder schlicht Arbeitsgemeinschaft. Die Verschiedenartigkeit in der Erscheinungsform entspricht der Vielzahl von Interessenkonstellationen, die bei den einzelnen Personengesellschaften auftreten.
Bei den Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft selbst Träger eigener Rechte und handelt - durch ihre Geschäftsführer - selbständig im Rechtsverkehr. Die Gesellschafter treten nicht notwendig nach Außen in Erscheinung. Die Gesellschaft selber schließt Verträge, besitzt Vermögen und muss Steuern bezahlen. Die Haftung für die Geschäftsschulden ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gläubiger der Gesellschaft können sich nicht aus dem Privatvermögen befriedigen. Deshalb unterliegen Kapitalgesellschaften größeren Formzwängen und erfordern zu ihrer Gründung ein Mindestkapital. |
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