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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Probezeit
 
stan81
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2003 23:36
Hab da einen Widerspruch in meinem AWL Buch gefunden. (Allgemeine Wirtschaftslehre für den Bankkaufmann/die Bankkauffrau STAM Verlag 3. Auflage Seite 32 oben unter dem Beispiel, und Seite 33 mittig in der BOX "·In der Probezeit" )


Wie auch immer.

Während der Probezeit geht doch eine fristlose Kündigung ohne Benennung von Gründen beiderseits, oder?

Im Buch steht nähmlich auf einer Seite was von 2Wochen Frist bei der Probezeit und auf der nächsten Seite stand das was ich oben beschrieben habe.. -_-

will mich da nur versichern ;)
thx 4 help ^_^;;
flo84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.11.2003 09:30
Soviel ich weiß ist während der Probezeit eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich
miss_betty
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.11.2003 09:32
in der probezeit besteht eine kündigungsfrist von 2 Wochen, die Kündigung ist zwar ohne Gründe, doch nicht fristlos
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.11.2003 09:33
Da habt Ihr Recht! Fristlos und ohne Angabe von Gründen (beiderseits)

-----------------------------
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
-----------------------------

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2003 09:53
Bei einem Ausbildungsverhältnis kann in der Probezeit FRISTLOS und OHNE Angabe von Künden gekündigt werden (BBiG).
vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__15.html

Bei Arbeitsverhältnissen, vgl.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Zu Kündigungsgründen (durch den Arbeitsgeber!), vgl.
http://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.11.2003 09:55
Also wir hatten jetzt erst in der Schule das der AN in der Probezeit fristlos kündigen kann und der AG ihm mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann!

MfG
Sven

 

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