Hab da einen Widerspruch in meinem AWL Buch gefunden. (Allgemeine Wirtschaftslehre für den Bankkaufmann/die Bankkauffrau STAM Verlag 3. Auflage Seite 32 oben unter dem Beispiel, und Seite 33 mittig in der BOX "·In der Probezeit" )
Wie auch immer.
Während der Probezeit geht doch eine fristlose Kündigung ohne Benennung von Gründen beiderseits, oder?
Im Buch steht nähmlich auf einer Seite was von 2Wochen Frist bei der Probezeit und auf der nächsten Seite stand das was ich oben beschrieben habe.. -_-