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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Betriebsrat
 
mrsmerian
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2003 15:35
kleine Frage zum Betriebsrat:
bei dem Widerspruchsrecht in personellen Angelegenheiten, was ist denn wenn der Betriebsrat widerspricht, sind Beschlüsse dann gültig oder ungültig.
Mein Buch untercsheidet 2 Fälle, aber es ist nicht gerADE toll dargestellt:
1. bei einer Kündigung, wenn der Betriebsrat nicht angehört wurde
2. bei personellen Einzelmaßnahmen MUS der betriebsrat angehört werden, kann er mit einem Widerspruch die Entsccheidung stoppen oder nicht???

Vielen Dank!
DieHack
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.11.2003 16:20
Genau so haben meine Lehrer mir das auch erklärt.

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DieHack

 

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