kleine Frage zum Betriebsrat:
bei dem Widerspruchsrecht in personellen Angelegenheiten, was ist denn wenn der Betriebsrat widerspricht, sind Beschlüsse dann gültig oder ungültig.
Mein Buch untercsheidet 2 Fälle, aber es ist nicht gerADE toll dargestellt:
1. bei einer Kündigung, wenn der Betriebsrat nicht angehört wurde
2. bei personellen Einzelmaßnahmen MUS der betriebsrat angehört werden, kann er mit einem Widerspruch die Entsccheidung stoppen oder nicht???