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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Verbraucherschutz ?
 
TripleX
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.01.2004 10:44
Hallo, kann mir jemand bitte die wesentlichen Fakts zu diesem Themenbereich in WISO sagen; was sollte man hierzu unbedingt wissen. Es gab hier doch auch Änderungen (AGB usw.). ? Danke schon einmal im voraus!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2004 16:39 - Geaendert am: 19.01.2004 16:41
Verbraucherschutz (Ziel):
- Stärkung Wettbewerb
- durch Schutz der Verbraucher

Gründe:
- mangelnde Kenntnis der Rechte der Verbraucher
- fehlende Marktübersicht der Nachfrager
- fehlender Wettbewerb auf Anbieterseite
- ...

Verbraucherschutz im BGB:

- Recht der AGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html )
- Haustürgeschäfte ( http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html )
- Fernabsatzvertrag ( http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html )
- Verbraucherdarlehensvertrag ( http://dejure.org/gesetze/BGB/491.html )
- Finanzierungsleasingvertrag ( http://dejure.org/gesetze/BGB/500.html )
- Teilzahlungsgeschäfte ( http://dejure.org/gesetze/BGB/501.html )
- Ratenlieferungsvertrag ( http://dejure.org/gesetze/BGB/505.html )

=> Allgemeine Schutzbestimmungen (ausdrücklicher Hinweis auf AGB und Einbeziehung in Vertrag / Kenntnis AGB und Möglichkeit sich hierüber zu informieren / Zustimmung bzw. Anerkennung AGB / Mehrdeutige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil / ...) sowie Schutz vor unangemessener Benachteiligung (= Grundsatz) aufgrund AGB durch Verbot bestimmter Klauseln (vgl. §§ 305 – 310 BGB).

Weitere Infos geben z.B. nachfolgende Links der
Verbraucherzentralen:
http://www.vz-nrw.de/
http://www.verbraucher.de/

oder der Stiftung Warentest:
http://www.stiftung-warentest.de/
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.02.2004 14:43
Welche Personen bzw. Gruppen fallen denn unter den Begriff Verbraucher? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Firmen z.B. keine Verbraucher sind und dementsprechend auch nicht vom Verbraucherkreditgesetz profitieren.

Life‘s a game, play hard

karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.02.2004 14:49
§ 13 BGB

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.02.2004 14:56
Besteht das Verbraucherkreditgesetz überhaupt noch oder ist es inzwischen in das BGB integriert worden?

Life‘s a game, play hard

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.02.2004 15:35
Im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 hat man auch zahlreiche Sondergesetze wie das Gesetz zur Regelung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und das Verbraucherkreditgesetz in das BGB integriert.
vgl. http://www.ludwig-callies.com/gesetze_schuldrechtsreform_g04.html
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.02.2004 15:42
Thanx @ cashguard und Katja

Life‘s a game, play hard

 

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