Hallo, kann mir jemand bitte die wesentlichen Fakts zu diesem Themenbereich in WISO sagen; was sollte man hierzu unbedingt wissen. Es gab hier doch auch Änderungen (AGB usw.). ? Danke schon einmal im voraus!
=> Allgemeine Schutzbestimmungen (ausdrücklicher Hinweis auf AGB und Einbeziehung in Vertrag / Kenntnis AGB und Möglichkeit sich hierüber zu informieren / Zustimmung bzw. Anerkennung AGB / Mehrdeutige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil / ...) sowie Schutz vor unangemessener Benachteiligung (= Grundsatz) aufgrund AGB durch Verbot bestimmter Klauseln (vgl. §§ 305 – 310 BGB).
Welche Personen bzw. Gruppen fallen denn unter den Begriff Verbraucher? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Firmen z.B. keine Verbraucher sind und dementsprechend auch nicht vom Verbraucherkreditgesetz profitieren.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 hat man auch zahlreiche Sondergesetze wie das Gesetz zur Regelung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und das Verbraucherkreditgesetz in das BGB integriert.
vgl. http://www.ludwig-callies.com/gesetze_schuldrechtsreform_g04.html