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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

deklaratorisch und konsitutiv
 
Cicek
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.03.2004 14:41
Hallo
kann mir bitte jemand erklären, was der unterschied zwischen den zwei Wörtern ist.
dek: rechtsbekundend
kon: rechtsbegründend

aber ich kapier es jetzt irgendwie garnicht
ich häng grad total
kann mir das vielleicht einer erklären, wäre wirklich super

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2004 14:51
dekl. - es steht nur da, damit es jeder einsehen kann, die Rechtskraft besteht schon vorher
konst.- erst durch die Eintragung ensteht etwas bzw. wird es rechtskräftig

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

AzzKikr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.03.2004 14:51
Hi,

deklaratorisch:
Beispiel: Prokura.

Sie ist SOFORT gültig ab der Erteilung, die Eintragung im Handelsregister bekundet das nur nach aussen.

konstitutiv:
Beispiel: GmbH.

Vor Eintragung gibt es keine GmbH, somit auch keine Beschränkung der Haftung. NACH der Eintragung entsteht erst das Recht bzw. die Haftungsbeschränkung.

Verständlich?

MfG

AzzKikr

Cicek
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.03.2004 14:54
dekl: es bestand schon vorher jetzt wird nur noch eingetragen
kon: es besteht erst dann , wenn es drin steht!!

Okay, hey vielen dank an euch, ist eigentlich einfach, aber ich stand grad wirklich auf dem schlauch!!

DANKE
pinto
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.03.2004 16:36
deklaratorisch=rechtsbezeugend, d.h. es gilt schon vorher und es bezeugt es einfach nochmal

konstitutiv=rechtserzeugend, d.h. erst mit der Eintragung wird das Recht wirksam
 

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