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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Gesellschafterlisten
 
SINA22
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.03.2004 20:36
Warum gibt es bei KG`s... HR - Abteilung A keine Gesellschafterlisten?
Man hat mit gesagt, dass man nur welche aus B beim Amtsgericht holt.

Danke schon mal im voraus!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2004 20:55
Diese Liste taucht nur im Zusammenhang mit einer GmbH auf. Kapitalgesellschaften sind in Abteilung B eingetragen.

GmbHG § 40

1) Die Geschäftsführer haben nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung unverzüglich eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der letzteren sowie ihre Stammeinlagen zu entnehmen sind, zum Handelsregister einzureichen. Hat ein Notar einen Vertrag über die Abtretung eines Geschäftsanteils nach § 15 Abs. 3 beurkundet, so hat er diese Abtretung unverzüglich dem Registergericht anzuzeigen.

(2) Geschäftsführer, welche die ihnen nach Absatz 1 obliegende Pflicht verletzen, haften den Gläubigern der Gesellschaft für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner.
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2004 20:59
Nur mal so nebenbei angemerkt: Unter nachfolgendem Link wurde das thema schon mal diskutiert als ich fragt, nur da wollte mir fast nieman dgleuben...

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=3952&forumid=3


Mit der Zeit weiß ich aber 100%ig, dass wir KIs beim Amtsgericht nur im Handelsregister Abt. B Einsicht nehmen dürfen.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

pinto
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 11:19
Herr Frank habe jetzt nicht den link angeschaut oder so, aber das Handelregister ist öffentlich und egal ob abteilung A oder B wir dürfen gegen Zahlung in jedes HR Einsicht nehmen!
Price
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 11:25
Und ins HR darf jeder Einsticht nehmen, du könntest auch als Privatperson einsicht nehmen wenn dich irgend was interresiert.

Beim HR musst Du nicht mal "Berechtigtes Interesse" Aufweisen...
Das ist nur beim GB - Auszug der Fall!!!

--------------------------------------------------
"Träume nicht dein Leben,
Lebe deinen Traum"

herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 14:30
^^Das habe ich gar nicht in Frage gestellt...

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pinto
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 15:59
der Satz hört sich aber so an...
Zitat:...Mit der Zeit weiß ich aber 100%ig, dass wir KIs beim Amtsgericht nur im Handelsregister Abt. B Einsicht nehmen dürfen....Zitat Ende
 

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