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MacRyan
Rang: Start-Up
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Verfasst am: 24.03.2004 09:38
Kann mir jemand sagen, ob bei einer GbR mit zwei Gesellschaftern (müssen es ja mindestens sein) die Beteiligungsverhältnisse auf jeden Fall 50:50 sein müssen?
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker
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Verfasst am: 24.03.2004 09:55
Nein, wir haben eine GbR (Fitnesscenter) mit zwei Gesellschaftern wo das Beteiligungsverhältnis 70:30 beträgt!!
Grüße aus der Sonne vom
Ironbuegeleisen
MacRyan
Rang: Start-Up
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Verfasst am: 24.03.2004 12:08
Mir hat jemand gesagt, dass wäre rechtlich so festgelegt. Aber ich hatte das noch nie gehört. Danke!!!!
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