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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Nochmal Gewährleistungsb.
 
SINA22
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.03.2004 18:55
Was ist genau mit Gewährleistung gemeint?
Ist damit die Vertragserfüllung(das z. B. eine Arbeit verrichtet wird) gemeint oder z. B. dass wenn irgendetwas an dem "Erbauten....) kaputt geht- es innerhalb einer bestimmten Zeit Schadenersatz=Mängelgewährleistung??? gibt?

Danke schon mal für eure HILFE!!!!
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 21:17
Wir als KI verbürgen uns dafür, dass das jeweilige Bauunternehmen z.B. das Dach einer neuen Halle wunschgemäß vertieg stellt.
D.h. wir verbürgen uns dafür, dass das Dach fertiggestellt wird, wenn das Bauunternehmen z.B. Konkurs anmeldet.
Wir verbürgen uns dafür, dass spätere Schäden, die aufgrund schlechter Arbeit, entstanden sind repariert werden.
usw...

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AzzKikr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 21:38
N´ Abend.

Die Bank garantiert nicht die Fertigstellung. Sie garantiert nur die Zahlung einer vereinbarten Summe, wenn das verbürgte nicht ordnungsgemäß erledigt wird. Sprich: Wir zahlen an der Begünstigten, damit der sich schadlos halten kann.

MfG

AzzKikr

herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 21:46
Aber diese Summe ist i.d.R. so hoch, dass ein Schaden, unter allen Umständen gezahlt werden kann. Eine Bürgschaftssumme ist doch i.d.R. nicht knapp bemessen, sonder eher großzügig. Oder habe ich das falsch?

Also garantieren wir es schon. Nur indirekt....

Aber ich lasse mir die Sache auch noch mal erklären.

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AzzKikr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.03.2004 01:03
Hi Herr_Frank,

Du meintest sicher das Richtige...
Wir zahlen aber nur CASH und kümmern uns nicht darum was der Begünstigte damit dann macht.

Aber zurück zur ursprünglichen Frage:

"Was ist genau mit Gewährleistung gemeint?"

Damit ist gemeint, das der Hersteller bzw. Verkäufer einer dem Käufer gewährleistet (garantiert) das es keine Mängel usw. gibt. Innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Käufer verschiedene Rechte; Wandlung, Preisreduzierung, Umtausch, Austausch, Reperatur usw. Mittlerweile ist diese Frist zwei Jahre lang, nach neuem Recht.

Was früher als 1- jährige Garantie des Herstellers deklariert wurde war wie folgt aufgeteilt:
6 Monate laut Gestz Gewährleistung
6 Monate "echte" Garantie.

Für das Erdabbau- Beispiel eignet sich eine Lieferungs und Leistungsbürgschaft, weil das aktuelle Risiko in der Leistung der Firma besteht.

Ich denke, das der Text richtig ist.

MfG

AzzKikr

 

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