Frage zur AP Sommer 2003 |
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Verfasst am: 14.04.2004 19:21 |
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Hier meine Fragen
1.Erläutern sie drei Gründe für die Legitimationsprüfung.
2.Herr Buchholtz ist Prokurist der GmbH und Herr Dorstfeld ist Handlungsbevollmächtigt hat eine Kontovollmacht für die GmbH darf aber nur mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen gemeinsam handeln.
Erläuter welche Art von Geschäften die beiden Herren in der Geschäftsbeziehung mit der Bank tätigen dürfen, und nennen sie je ein Beispiel.
Könnt Ihr mir bitte bei den Fragen Helfen? Danke! |
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Verfasst am: 14.04.2004 19:29 |
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Die Legitimationsprüfung ..
- erhöht die Rechtssicherheit, da sich die Kreditbank Gewissheit über ihre Kundin verschafft (Sorgfaltspflicht).
- dient der Feststellung der Rechtsfähigkeit.
- dient der Feststellung der Geschäftsfähigkeit.
- ist laut Abgabenordnung gesetzlich vorgeschrieben (§ 154 AO).
Herr Buchholtz darf alle gewöhnlichen Geschäfte (z. B. Verfügungen über Kontoguthaben, Erteilung von Inkassoaufträgen, Entgegennahme und Anerkennung von Abrechnungen, Kontoauszügen) und außergewöhnlichen Geschäfte - insbesondere Aufnahme von Darlehen, Bestellung von Sicherheiten (mit Ausnahme von Grundpfandrechten) - tätigen.
Herr Dorstfeld darf nur die gewöhnlichen Geschäfte (s. o.) tätigen. |
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Verfasst am: 14.04.2004 19:37 |
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Vielen Dank erstmal für deine Antworten!
Kannst du mir vielleicht noch diese Frage beantworten?
Erläutern sie denn Unterschied zwischen auf eigene Rechnung handeln und auf fremde Rechnung handeln? Bezogen auf eine juristische Person (z.b. Geschäftsführer GmbH) |
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Verfasst am: 14.04.2004 19:53 |
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Grundlage ist das Geldwäschegesetz, vgl.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gwg/__8.html
Wenn auf das Konto der GmbH nur eigene Mittel der Gesellschaft eingezahlt werden sollen, handelt die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, für eigene Rechnung.
Wenn auf das Konto der GmbH nur Mittel im Auftrag und für Rechnung eines Dritten eingezahlt werden, handelt sie für fremde Rechnung. |
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