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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Beiträge zur Kirchensteuer???
 
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 14:13
Hallo!

Müssen wir Azubis Beiträge zur Kirchensteuer zahlen?

Ich muss in meine Einkommensverhältnisse offenlegen. Unter anderem muss ich diesbezüglich auch Angaben zu von mir geleisteter Kirchensteuer angeben. In meiner Abrechnung stehen nun jedoch keine Angaben diesbezüglich. Demnach habe ich keine Kirchensteuer gezahlt.

Nur warum nicht?
Wann und wem wird Kirchensteuer auferlegt?

MfG & Danke für die Erklärung!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Matze
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.04.2004 14:49
Beiträge zur Kirchensteuer werden aus der Lohnsteuer
berechnnet. Azubis sind nicht Lohnsteuerpflichtig
=> keine Kirchensteur

nicht wundern, sondern nur freuen, dass man n bisschen
sparen kann :-)
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 15:03
Das mit dem "nicht Lohnsteuerpflichtig" stimmt nicht direkt.
Die meisten verdienen nur so wenig, dass sie keine Steuern bezahlen müssen.
Ich musste -so weit ich mich errinern kann- im 2 oder 3 Lehrjahr Steuern bezahlen und so auch Kirchensteuer.
Bin aber jetzt vor 2 Jahren ausgetreten...aber großartig mehr Geld hat man dadurch auch nicht wirklich.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 16:37 - Geaendert am: 21.04.2004 16:51
Die Kirchensteuer ist kein Beitrag zur Sozialversicherung, sondern wie der Name schon sagt eine Steuer an die Kirche.

Andere Beispiele für Beiträge
Straßenanliegerbeitrag: Eine Straße in einem Wohngebiet dient der Gesamtgemeinde, da diese allgemein an einem ausgebauten kommunalen Straßensystem interessiert ist, insbes. aber den Anliegern dieser Straße.
Ein Deich schützt das gesamte Hinterland, v. a. aber die in einem Überschwemmungsgebiet siedelnden Landwirte.

Die Kirchensteuer ist eine zur Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs von steuerberechtigten Religionsgemeinschaften erhobene Steuer.

Höhe und Bemessungsgrundlage: in den einzelnen Bundesländern verschieden; i. d. R. besteht die K. in einem Prozentsatz der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (zz. 8 oder 9%, bei Pauschalierung der Lohnsteuer 7 - 9%) unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen; höchstens jedoch ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens (ca. 3,35 – 4%; sog. Kirchensteuerkappung).
 

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