Mitbestimmungsrecht |
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Verfasst am: 11.05.2004 18:16 |
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hallo,
kann mir vielleicht jemand in kurzen worten und ohne fach- chinesisch sagen, wann das betriebsverfassungsgesetz von 1952 und 1972/ das montan- mitbestimmungsgesetz von 1951 und das mitbestimmungsgesetz von 1976 gilt!??!?!
hatte mir den artikel auf der bankazubi-site schon durchgelesen, aber daraus werde ich nicht schlauer...
wäre super lieb!!!
danke:o) |
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Verfasst am: 11.05.2004 18:26 - Geaendert am: 11.05.2004 18:28 |
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Betriebsverfassungsgesetz für kleine UN
Montanmitbestimmung für Stahl- und Kohle- UN
Mitbestimmungsgesetz für die restlichen UN
Dabei unterliegen dem MitbG 1976 Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften, sofern sie mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen und nicht bereits dem Montan-Mitbestimmungsgesetz unterliegen. |
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Verfasst am: 11.05.2004 19:03 |
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vielen dank:o)
wir hatten in der schule 4 kleine beispiele:
bank AG 65000 mitarbeiter : 76/72 ( warum auch 72????)
stahl AG 35000 MA: 51 ( warum nicht auch 76???? )
meier oHG 2500 MA: 72 ( leuchtet mir ein *g*)
bau Gmbh 2100 MA: 72/76 ( auch hier dir frage: warum auch hier nicht 72???)
wäre super, wenn du dafür auch noch eine kleine erklärung hättest:o)
lieben gruß+ vielen dank |
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Verfasst am: 11.05.2004 19:10 |
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Das mit Stahl AG, bzw. Stahlbau AG hatten wir bei uns auch mal als Bsp.
Es geht meines Wissens aber hier um die Stahlhütte, also das produzierende Unternehmen und nicht verarbeitende.
Stahlbau AG, war bei uns Verarbeitung.
greetz |
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Verfasst am: 12.05.2004 11:51 - Geaendert am: 12.05.2004 11:52 |
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Kompliziert... was habt ihr für doofe Aufgaben? Wir haben dieses Thema kurz und knackig durchgenommen.
Leider zu kurz, denn ich kann nicht mehr viel darüber erzählen. *g* :-( |
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Verfasst am: 12.05.2004 16:44 |
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nutella,
in dieser schule wird alles komplett durchgenommen .... die lehrer sagen, das in den letzten jahren nur einer durch die prüfung gerasselt ist....
gruß |
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