Zusammenarbeit zw. BR und ArGeber |
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Verfasst am: 30.08.2004 23:42 |
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Hallo,
Nachdem BetrVG gibt es eine Einigungsstelle, die die Möglichkeit einer Klage vor dem Arbeitsgericht nicht berührt.
Was ist aber, wenn KEINE EINIGUNG erzielt wird und z.B der vom Betriebsrat vertretene Mitarbeiter dann vor Gericht zieht?
Ist ja auf der einen Seite verständlich, oder? Deswegen kann man doch nicht vorneherein sagen das eine Klage vor dem Arbeitsgericht unberührt bleibt.
Danke für eure Antworten.
MfG
ICE |
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