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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Weiss jemand....??????????????
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SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2004 17:18
welche Möglichkeiten ich habe, rauszufinden

wo ein Kunde zur Zeit tätig ist, wenn er umgezogen ist,

und alle Möglichkeiten ausgeschlossen sind, den Kunden selber nachzufragen!

Geschäftsverbindung besteht auch nicht mehr,
somit kann ich auch nicht in den Umsätzen nachsehen!

Arbeitsamt noch Renträger in betracht kommen!

Es gibt 2 Möglichkeiten,

die erste wäre die Krankenversicherung anschreiben,

aber ich habe keine Ahnung und weiss auch nicht wo ich

das nachgucken kann, was denn die 2. Möglichkeit ist!

Ich hoffe irgendjemand hier, kann mir hier weiter helfen!

Grüsse
spkazubi
Stigmata
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.09.2004 17:24
Hä?

Was willst du denn jetzt genau wissen?
Du musst dich schon klar ausdrücken!

Willst du wissen, wo du herausfinden kannst, wo der hingezogen ist? (ich denke aber, dass du das selber weißt, wo du das herkriegst)

------>EWA

Oder willst du wissen, wo du herausfinden kannst, wo er arbeitet?

Denn das weiß ich auch nicht!!!!*hihi*

**********Und erlöse uns von dem Bösen**********

sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2004 17:25
Du kannst zumindest den Wohnort übers Einwohnermeldeamt rausfinden. Evtl. weiß auch die Schufa schon was, falls Ihr mit der zusammenarbeitet.
Dann hilft nur noch, vorbeifahren und nachfragen
MasterLuc
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.09.2004 17:29
Bleibt nur noch die Frage warum!!!

Grüße
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2004 18:33
Einfach herausfinden wo er arbeitet!

hmmm Schufa?

wird da etwa auch gemeldet wo der jenige arbeitet???

Vielleicht ist es ja das!


und wofür?

für ne Abtrettung der Bezüge!

der kunde hat sich aus‘m staub gemacht,
nichts bekannt gegeben,.... und und und

und jetzt will ich ein sein Gehalt ran!

also Schufa?!?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2004 18:44
Meine Vermutung: Den bekommt ihr nicht! Der ist doch extra weg?!

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2004 18:54
Einwohnermeldeamt anfragen nach der neuen Adresse. Hinfahren....auf die Nuß hauen und Geld kassieren.
Bei der Schufa brauchste gar nicht erst zu versuchen.
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.09.2004 19:05
Der wird sich garantiert nicht umgemeldet haben!
Die Anfrage kann man sich da schon fast sparen.
Geld ausbuchen irgendwann wird bekannt wo er steckt und dann zuschlagen mit Zinsen etc. etc
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.09.2004 19:08
Das nicht um-melden hat auch den schönen Vorteil, dass er nicht von der GEZ belästigt wird, da das Einwohnermeldeamt sehr freizügig mit Adressvergaben umgeht... das nur am Rande .. für brave Bürger besteht natürlich immer die Pflicht bei Umzug die neue Adresse anzugeben...
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2004 19:31
Verzwickte Sache,

evtl. Anfrage beim alten Arbeitgeber?

Einwohnermeldeamt klingt auch nicht schlecht.

Ich hatte eine ganz ähnliche Situation, die Kundin ist nicht aufzufinden, vermutlich nach Amerika, es besteht jedenfalls eine Adresse dort.

Tja, und mit der Vollstreckunng ist das auch so ne Sache. Dem Kunden müssen die Mahnschreiben nachweislich zugegangen sein.

Bleibt nur: Ausbuchen der Forderung. Irgendwann wird er schon wieder kommen und will ein Guthabenkonto eröffnen. Dann hat man Ihn wieder... :-)

Schönen Gruß
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2004 21:02
Vielen Dank erst mal für die Hilfe!

Das mit den alten Arbeitgeber hatte ich ihr auch schon vorgeschlagen, Einwohnermeldeamt ist es auch nicht,
hatte sie ebenfalls abgelehnt...

Noch paar weitere Ideen???
vobafreak
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.09.2004 10:24
Hi,

du könnstest in der schufa prüfen, ob ein weiteres konto besteht,
dann könntest du diie zu ständige bank anfragen, oder
prüfe doch einfach mal die umsätze, ob da irgendwo eigene umbuchungen auf ein konto bei einer anderen banlk vorliegen,
Anbieter wie Versicherungen, die von seinem konto anbgebucht haben, müssten die neuen daten von ihm doich haben, also umsätze einfach mal prüfen....

wenn es sich um eine große forderung handlt, könnte man ein inkasso unternehmen einschalten

gruss VOBAFREAK

...
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2004 10:27
Meines Wissens nach steht in der Schufa ja niht drinn, wo er das Konto hat. Also wenn ich mir eine Schufaauskunft ausdrucke, dann steht da nur, dass noch ein anderes Konto vorhanden ist aber nicht wo.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2004 10:48
Das mit der Schufa finde ich nicht schlecht, allerdings
auch wenn ich eine Kontonr. der neuen Bankverbindung habe, bin ich nicht optimistisch das ich eine Bankauskunft kriegen würde!

Wenn mich jedenfalls jemand von nem anderen KI um eine Auskunft bitten würde, no away!

Vielleicht kommen wir ja doch irgendwie dahinter,
was meine liebe Chefin will.

Spätestens am Montag wird sie mir die Lösung verraten,
wenn ich nicht mit der richtigen Lösungen ankomme.

Werde es euch auf jeden Fall mitteilen was sie hören wollte,

Aber hört ja nicht auf, eure Ideen hier bekannt zu geben!

Jeder Kommentar hilft mir weiter!

Vielen vielen Dank an euch!

spkazubi
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.09.2004 10:53
Wenn er den Arbeitgeber gewechselt hat, dann hast du eh keine Abtretung der Bezüge mehr ;-)
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2004 11:42
@ Floh:

Klar habe ich das!

Der Vertrag ist dennoch gültig, weil er nicht nur die Ansprüche gegen den derzeitigen sondern auch gegen den ZUKÜNFTIGEN Arbeitgeber mir abtritt!!!

Ansonsten, hätte das für mich keinen Sinn.

Wenn man sich nicht auch für die Zukunft absichert!

Weiss ja nicht wie es bei eurem KI ist, bei uns stehs es so in dem Vertrag drin!
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.09.2004 13:06
Wäre nur schlecht für den Fall, dass der neue Arbeitgeber die Abtretung der Bezüge vertraglich ausschließt
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2004 16:22
@ floh:

Wie ist das zu verstehen???

Beim Vertrag zählt doch nur der Kreditnehmer,
welcher Arbeitgeber das ist, was hat das mit der Vereinbarung zu tun, den der Kunde mir unterschreiben muss!?!

Ist doch ganz egal, hauptsache ich kann sein Gehalt/lohn pfänden, oder?

Vielleicht könntest du mir mal das näher erklären.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2004 16:27
Der Arbitgeber kann aber in Arbeitsvertrag sowas ausschließen.
DERbanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.09.2004 16:29
der arbeitgeber kann in seinem arbeitsvertag mit dem arbeitnehmer vertraglich festhalten, das er alle ansprüche anderer gegen ihn abweist. d.h. wenn du mit deiner pfändung ankommst und sagst: "kohle her!", wird er dir den arbeitsvertrag zeigen in dem steht das gehaltspfändungen ausgeschlossen sind. und dann sagt er: "ÄTSCH, nix da!"!!!!!
;o)
das machen sogar gar nicht so wenige arbeitgeber.
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