Brauche Hilfe |
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Verfasst am: 18.09.2004 18:31 |
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Ich brauche Hilfe.
Habe Aufgaben zum Thema EZB bekommen und das Thema liegt mir absolut nicht.
Wäre für jede Hilfe dankbar.
1.Inwieweit hat die Offenmarktpolitik eine Doppelwirkung?
2.Erläutern Sie,wie die Inanspruchnahme der Einlagenfazilität durch die KI`s auf die Geldmarktzinssätze wirkt?
3.Worin besteht der Unterschied zwischen der Mindestreservehaltung der EZB und der bisherigen Mindestreservehaltung in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende 1998? |
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Verfasst am: 18.09.2004 19:01 - Geaendert am: 18.09.2004 19:15 |
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zu 1. Die umlaufende Geldmenge wird seitens der Zentralbank durch Käufe beziehungsweise Verkäufe von Geldmarkt- und Kapitalmarktpapieren reguliert. Verkauft die Bundesbank Geldmarktpapiere, so verringert sich das Geldvolumen, weil die Banken diese Wertpapiere bezahlen müssen. Kauft die EZB am offenen Markt werden Kreditinstituten und der Wirtschaft Zahlungsmittel zugeführt
zu 2.
Die Untergrenze des Zinskanals für Geldmarktzinssätze wird mit der Einlagefazilität festgelegt. d. der Zinssatz für die Einlagefazilität bildet die Untergrenze für den Geldmarktzins . Die Einlagefazilität erlaubt den Banken, Liquiditätsüberschüsse über Nacht zinstragend bei der für sie zuständigen NZB anzulegen. Mit der Einlagefazilität wird den Banken die Liquiditätsdisposition spürbar erleichtert.
zu 3.
• Mindestreservepflichtig sind Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren (vorher 4 Jahre)
• Der positive Reservesatz beträgt einheitlich (vorher waren die Sätze für Sicht- Termin- und Spareinlagen unterschiedlich) für alle reservepflichtigen Verbindlichkeiten 2 % (maximal 10 %. früher 30 %).
• Jedem KI wird ein Freibetrag von 100.000 € vom Reservesoll gewährt. Das ist neu.
• Die Mindestreserveguthaben wird mit dem Haupttendersatz verzinst (vorher wurden keine Zinsen gezahlt.).
• Das Reservesoll ist bereits zu Beginn einer Reserveerfüllungsperiode (nach dem Stand vom Ende des vorangegangenen Monats) bekannt (vorher war das etwas später). |
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Verfasst am: 18.09.2004 19:28 |
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Erstmal vielen lieben dank an Sie.
Hätte noch eine Frage.
1.Die beiden Zuteilungsmethoden des Zinstenders sind
doch die des holländischen und des amerikanischen oder?
2.Unterscheiden sich das holländische und das amerikanische nicht auch nur an der Zuteilung,oder gibt es noch andere Unterschiede?? |
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Verfasst am: 18.09.2004 19:43 |
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Die Zuteilung erfolgt beim Zinstender nach dem holländischen Verfahren (alt) zum Einheitskurs, und zwar zu dem Gebot an der Grenze
Nachteile:
• Verzerrung des Zinssatzes bei unterschiedlicher Liquiditätslage der KI
* Zinssatz wird bekannt.
Die Zuteilung erfolgt beim Zinstender nach dem amerikanischen Verfahren zum gebotenen Kurs, d. h. jedes KI erhält die Wertpapiere zum gebotenen Kurs.
Von-oben-nach-unten-Verfahren
* Je höher der Kurs, desto größer das Zuteilungsvolumen.
* Zinssatz bleibt unbekannt. |
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