outrightgeschaefte |
|
|
Verfasst am: 15.11.2004 20:27 |
|
|
hi, kann mir jemands erklaeren was genau ein outrightgeschaeft ist.....?????
bzw wer ist fit zum thema steuern? kann mir jemand genau erklaeren wann zast wann kest abzuführen ist bzw wie das dann genau ablaeuft...
wäre lieb |
|
|
|
Verfasst am: 15.11.2004 20:30 |
|
|
Das sind aber eine Menge wünsche auf einmal.
Vielleicht könntest du deine Frage ein wenig konkretisieren.
Flo |
|
|
|
Verfasst am: 15.11.2004 20:32 |
|
|
Aber prinzipiell versteht man unter einem Outrightgeschäft ein Devisentermingeschäft.
Ein Outrightgeschäft besteht darin, dass ein Devisenbetrag per Termingekauft oder verkauft wird: Der Käufer verpflichtet sich am Fälligkeitstag den EUR-Kaufpreis zu zahlen. Der Verkäufer verpflichtet sich am Fälligkeitstag den Devisenbetrag zu liefern. Outrightgeschäfte sind also Termingeschäfte mit Devisen, die den Exporteuren und Importeuren eine sichere Kalkulationsgrundlage bei der Planung ihrer Auslandsgeschäfte verschaffen
Flo |
|
|
|
Verfasst am: 15.11.2004 20:39 |
|
|
danke. sichern wir banken uns im interbankenmarkt auch so ab?
mh thema steuern, da gibts soviele fragen....sagen wir mal so wann zieh ich zast ab....bei zinsertraegen oder? wie sind denn da nochmal die höchstgrenzen ? davon zu schweigen raff ich das halbeinkünfteverfahren überhaupt nicht, obwohl i ch mir schon soviele threads durchgelesen hab, ich weiss nie wann ich was halbieren muss und nachher wieder verdoppeln....aargh=( |
|
|
|
Verfasst am: 15.11.2004 20:47 |
|
|
Die Banken bedienen sich auch dieser möglichkeiten.
Schau mal im Fachwissen auf dieser Seite, da sind die steuerlichen Probleme sehr gut erläutert.
Bankbetriebslehre/Steuern
Da findest du alles
Flo |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2004 00:16 |
|
|
also, thema halbeinkünfte
wenn kunde x einen FSA hat verdoppelst du den, , dann ziehst du denn verdoppelten FSA von der Bruttoduvidende ab und berechnest von dem saldo bei dividenden 20 % KeSt ab und 5,5 % Soli von KeSt.
Bsp.
1,40 Dividende Brutto, 180 Aktien , FSA 100 EUR
1,4*180= 252 €
FSA verdoppeln 100*2= 200 €
252
-200 FSA
----------------
52 € zu versteuern
10,40 € 20 % KeSt
0,57 € 5,5 % von Kest
---------------------------------
252 -10,40 - 0,57= 241,03 Gutzuschreibender Betrag |
|
|
|