Soviel ich weiß gilt es schon als ahustürgeschäft, wenn du von der Bank zu deinem Privatkunden hinfährst und dort ein Gespräch zu führen. Du musst vorher den Kunden informieren über was das Gespräch gehen wird und der Kunde muss nachher noch unterschreiben über was es gegangen ist, und dass das alles vorher im ersten Schreiben stand.
Gibt glaub ich noch mehr Regelungen, aber ich hatte nur einmal kurz mit Kontakt!-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |