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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Floater und Zerobonds
 
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2004 10:15
Hallo zusammen!

Ich hätte mal a Frage:
Welche der beiden Anlagen ist denn jetzt risikoreicher???
Ich hätte immer gemeint der Floater hat mehr Risiko, weil dieser wird doch immer (z.B. alle 3 Monate) an den EURIBOR angepasst. Und beim Zerobond hat man doch "bloß" das Risiko dass der Kurs steigt, oder? Weil Rückzahlung ist ja sowieso zu 100 %.
Eitz kenn ich mich gar nicht mehr aus.
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen?
Danke!

Und viel Glück für Mittwoch wünsch ich allen!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2004 11:09
Zerobonds haben i.d.R. ein lange Laufzeit, z. B. 30 Jahre. Wenn nun der Kunde diese Effekten während der Laufzeit verkauft, wird der neue Käufer den Kurs durch Abzinsen mit dem aktuellen Zinssatz ermitteln. Wenn der aktuelle Marktzins stark vom Zinssatz im Zeitpunkt der Emission abweicht, wird auch der Kurs vom berechneten Kursverlauf stark abweichen.

Mit einem Floater ist das ganz anders. Der Anleger hat zwar ein Zinsänderungsrisiko, weil der Zinssatz regelmäßig an die Geldmarktzinsen angepasst wird, aber er hat kaum ein Kursänderungsrisiko. Der Kurs wird sich immer wieder auf 100 % bei der jeder Anpassung einpendeln.
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2004 11:40 - Geaendert am: 21.11.2004 11:45
Und bei Fälligkeit des Zerobond muss ich dann die Differenz zwischen Anschaffungskurs und Rückzahlungskurs aber schon in der Steuerklärung angeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, oder???
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2004 11:40
Ich hatte anfangs den gleichen Gedankenfehler wie der 5er BMW.
Ich denke mal, dass eine solche Frage teilweise Interpretationssache ist, da da einmal das Zinsänderungsrisiko und im anderen Fall das Kursrisiko (das wiederum auf dem Zinsänderungsrisiko beruht) bestehen.
In alten Prüfungen war aber stets die Aussage richtig, dass der Floater ein geringeres Risiko insich verkörpert.

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... be happy & peace forever ...

BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2004 11:46
Ja eben in den alten Prüfungen steht des eben so drin und des hat mich irgendwie a bisserle durcheinander gebracht.

Und wie schaut des eitza zwecks der Einkommensteuerklärung bei Floater und Zerobonds aus?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2004 11:50 - Geaendert am: 22.11.2004 12:47
Es gilt das Zuflussprinzip:
Bei Floater fließen dem Kunden zwei- und viermal Zinsen im Steuerjahr zu.

Bei Zerobonds fließen dem Kunden nur bei Verkauf während der Laufzeit, spätens mit Einlösung bei Fälligkeit die Zinsen zu.
Die Zinserträge werden mit der Emissiosrendite berechnet. Der Rest ist Kursgewinn bzw. -verlust.
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2004 11:52
Und den Kursgewinn muss ich dann in meiner Steuerklärung mit dem persönlichen Steuersatz versteuern oder lieg ich da falsch?
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2004 11:54
Was hat denn nun das Risiko mit der Einkommensteuererklärung zutun?

Jedenfalls muss in der Einkommenstreuererklärung jedes Jahr, das angegeben werden, was als Gewinn erzielt wurde...

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BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2004 11:57
Schon klar - Risiko hat nix mit Einkommensteuererklärung zu tun. Aber bzgl. Einkommensteuererklärung und Halbeinkünfteverfahren weiß ich eben net (bzw. ich kapier des einfach net) wie des gemacht wird bei Floater und Zerobonds.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2004 11:57 - Geaendert am: 21.11.2004 11:58
Der Veräußerungsgewinn ist bei Privatpersonen nur steuerpflicht, wenn
- 512 Euro oder größer und
- innerhalb eines Jahres
angefallen ist.

Das Halbeinkünfteverfahren wird bei Aktien angewandt.
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2004 12:00
Und wenn es über die 512 € bei Alleinveranlagung ist muss ich den kompletten Betrag mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern, oder????
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2004 12:02
Ab 512,00 EUR ist die gesammten Spekulationsgewinne voll zum persönlichen Steuersatz zu versteuern!

Bis 511,99 EUR ist es steuerfrei.

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MueMa
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2004 10:40
Man bedenke 512,- € Freigrenze und nicht Freibetrag.

Ich will auch nicht mehr.
Andre_H
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 11:57
Hi!

Ich möchte nochmal kurz auf Einkommensteuerklärung und Zerobond eingehen.

In der Einkommensteuerklärung muss nicht die Differenz zwischen Einstandskurs und Verkaufskurs angegeben werden, denn dazwischen wird man auch bei einem Zerobond einen Kursgewinn einfahren und dieser ist ja bekanntlich nach einem Jahr steuerfrei.

=> man muss den Zinsanteil berechnen mittels der Zinseszinsformel.

Das ganze ist nicht ohne und daher möchte ich hier auch niemanden verunsichern, aber ich HOFFE, dass es am Mittwoch nicht Gegenstand der AP sein wird.

Bei Rückfragen meldet euch hier nochmal, dann erkläre ich das nochmal an einem Beispiel, aber macht euch nicht verrückt.

Gruss
Andre
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 12:46
Könntest du des mir evtl. noch an einem Beispiel erklären?
Andre_H
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2004 14:08
Hi!

Hier kommt ein Beispiel:

Zerobond (82/07) => Laufzeit von 1982 - 2007
nominal: 100.000 EUR
Emissionsrendite: 8,70%
Verkauf: 3 Jahre vor Fälligkeit (aktueller Kurs: 95%)



Rechnungen:

Zinseszinsformel:

Einstandkurs = Rückkaufskurs (beim Zerobond immer 100):(1+p/100)^n / p=Zinssatz ^n=hoch Lauzeit

=> x = 100:(1+8,70/100)^25 => x=12,424% (Einstandskurs)



Nun müssen wir den rechnerischen Rückkaufskurs berechnen:

Einstandkurs = Rückkaufskurs (beim Zerobond immer 100):(1+p/100)^n / p=Zinssatz ^n=hoch Lauzeit

=> x = 100:(1+8,70/100)^3 (wegen Restlaufzeit) => x=77,85946 % (rechnerischer Rückkaufskurs)



Die Differenz zwischen Einstandskurs und rechnerischem Rückkaufskurs ist der Zinsertrag, den ein Kunde erwirtschaften würde (muss in der Einkommensteuerklärung angegeben werden) => 77,85946 - 12,424 = 65,43546

Nun liegt aber wie o.a. der aktuelle Kurs bei 95%, d.h. die Differenz zwischen rechnerischem Rückkaufskurs und aktuellem Kurs ist der Kursgewinn, den ein Kunde gemacht hat (dieser muss nicht in der Steuerklärung angegeben werden) 95 - 77,85946 = 17,14054

Ich hoffe, dass du dies verstanden hast.

Gruss
Andre
 

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