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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
Moderator: TobiasH |
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Ein paar Fragen zur AP.... |
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Verfasst am: 21.11.2004 10:33 |
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Hallo zusammen,
1. Kann mir jemand kurz und knapp sagen, welche Geschäfte zu den umsatzsteuerpflichtigen und welche zu den umsatzsteuerfreien Geschäften gehören??!!
2. AP Winter 02/03, RW Aufgabe 11
Gez. Kapital 50 Mio
Kapitalrücklage 2,25 Mio
Gewinnrücklagen
- gesetzl. Rücklage 2,05 Mio
- andere Gewinnrücklagen 18,25 Mio
Jahresüberschuss 8,4 Mio
Es wird ein Bilanzgewinn von 4,0 Mio EUR zur Ausschüttung vorgeschlagen und beschlossen.
Ermitteln Sie in Mio EUR
a) den Wert, mit dem die gesetzlichen Rücklagen in der Bilanz für 2001 auszuweisen sind
b) den Betrag, um den die anderen Gewinnrücklagen anwachsen
a) = 2,47 Mio
b) = 3,98
Kann mir bitte jemand das mal so richtig schön vorrechnen wie man da drauf kommt? Irgendwie steh ich aufm Schlauch.
AP Sommer 04, RW Aufgabe 5
Im Januar 03 wurde ein GAA für 20.000,- EUR (einschließlich 16 % USt) gekauft.
Nach der Afa beträgt die Nutzungsdauer 8 Jahre. Der GAA wird bilanziell degressiv mit dem steuerlich höchstzulässigen Satz abgeschrieben.
In der Kosten- und Erlösrechung wird bei linearer Abschreibung eine Nutzungsdauer 5 Jahre unterstellt. Der Wiederbeschaffungswert wird auf 23.000 EUR (einschließlich 16% USt) angesetzt.
Berechnen Sie den Abschreibungsbetrag des ersten Nutzungsjahres für die
aa) Gewinn- und Verlustrechung
ab) Kosten- und Erlösrechung
Bei mir kommt bei aa) 3448,28 EUR raus, richtig is aber 4.000 EUR und bei ba) hab ich 3.965,52 EUR, richtig is aber 4.600 EUR. WIESO???
Danke für eure Hilfe |
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Verfasst am: 21.11.2004 10:56 |
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Zu Deiner Abschreibungsfrage -
Bei degressiver Abschreibung darfst Du den doppelten Satz der Linearen Abschreibung wählen, aber nicht mehr als 20 % im Jahr.
d.h. für die Aufgabe
100% / 8 Jahre = 12,5 %
12,5 % * 2 =25 %
25 % sind zwar das Doppelte der linearen, aber Du darfst maximal 20 %
also 20.000 € mal 20% gleich 4000 E Abschreibung im ersten Jahr.
In der Kosten und Erlösrechnung geht man von "Was wäre wenn ich das Ding erneut kaufen müßte aus "
d. h. Der Gesetzgeber sagt das Gerät hält 8 Jahre, wir aber sagen es hält max. 5 Jahre und kostet uns dann 23.000 € neu.
diese 23000 € müssen also in 5 Jahren verdient ( Sinn der Abschreibung) werden, um ein neues Gerät zu kaufen.
23.000 / 5 = 4600 €
Den Rest schau ich mir auch noch an.
Gruß |
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Verfasst am: 21.11.2004 10:56 |
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Also ich hoff mal ich kann dir des so einigermaßen erklären:
1. Umsatzsteuerpflichtig sind nur die Bereiche Immobilien, Schließfachvermittlung, Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Umsätze in Edelmetalle!
Also so wurde uns des erklärt.
2. Also es heißt doch in die gestzlichen Rücklagen müssen 5 % des Jahresüberschusses eingestellt werden und zwar so lange bis max. 10 des Grundkapitals der AG erreicht ist. In diesem Fall schaut des so aus:
5 % vom Jahresüberschuss sind 0,42. max dürfen nur 10 % von 50 Mio sein also max bloß 5! Dann schaust du wieviel hat die AG schon drin. Dazu musst du die gesetzlichen Rücklagen von 2.05 Mio und die Kapitalrücklage von 2,25 zusammen zähln. Dass ergibt zusammen 4,3 ==> Einstellung von 0,42 für dieses Jahr. Und in der Bilanz werden dann die gesetzlichen mit 2,47 ausgewiesen, weil heuer 0,42 und aus den letzten Jahren 2,05 ergibt zusammen 2,47! Klaro?
Berechnung anwachsen der anderen Gewinnrücklagen:
EInfach ans Schema halten:
Jahrenüberschuss 8,4
- gesetzliche 0,42
= 7,98
- Ausschüttung 4 Mio
= Einstellung von 3,98
Schau dir einfach des Schema nochmal an, oder du fragst mich nochmal, ok? Wenn ein Verlustvortrag vom alten Jahr besteht musst du den auch noch abziehen.
3.Gewinn und Verlustrechnung:
100 / 8 Jahre = 12,5 laut Aufgabenstellung darf aber mit dem steuerlichen Höchstsatz abgeschrieben werden und d.h. doppelte der linearen (wäre 25) ABER max. bloß 20 %!!!
==> 20.000 x 20 % = 4000!
Kosten und Erlös:
100 / 5 = 20 %
23.000 x 20 % = 4.600 €
Und alles klaro jetzt?
Ich hoff ich konnte dir weiterhelfen! |
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Verfasst am: 21.11.2004 11:18 |
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Wow, mit so einer schnellen Antwort hätte ich jetzt nicht gerechnet. Vielen Dank an BMW5er und kleindirk. Is eigentlich ganz logisch. Wenn ich noch ein paar Fragen hab meld ich mich wieder, weiß ja etz an wen *g*.
Ansonsten allen viel Glück die am Mittwoch auch AP schreiben |
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Verfasst am: 21.11.2004 11:19 |
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Umsatzsteuerpflichtig ist der Bereich Immobilien, weil auch außerhalb der Bank der Immobilienmakler Mehrwertsteuer verlangen muss.
Bei der Berechnung der Miete für das Schließfach und bei der Berechnung der Depotgebühren werden dem Kunden Mehrwertsteuer verrechnet. |
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Verfasst am: 21.11.2004 11:20 |
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Tja wir sind hald von der ganz schnellen Sorte!*grins*
Kein Problem - bei Fragen kannst dich gerne melden. Soweit ichs selber kann, beantworte ich sie gerne! :-) |
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