AP - Fragen / Mindestreserve / Wohnungsbauprämie/ Inves |
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Verfasst am: 22.11.2004 10:29 |
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Ich hätte nochmal ein paar Frage:
Was passiert wenn ein KI die Mindestreserve nicht unterhält bzw. nicht in ausreichendem Maße???
Bekommt jetzt jemand seine Wohnungsbauprämie am Ende von der Sperrfrist oder jedes Jahr gutgeschrieben? Am Ende der Sperrfrist, bei Zuteilung und bei verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke bekomm ich meine WOP oder?
Steh im Moment bissl am Schlauch.
Danke! |
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Verfasst am: 22.11.2004 12:19 |
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Hi!
Bei Nichteinhaltung der Mindestreserve werden - meiner Meinung nach - Sanktionen verhängt, ABER glaub mir, dass wird niemals passieren, denn darauf werden die KI‘s schon achten.
Die Wobap wird zum Ende der Sperrfrist gezahlt. Du brauchst aber keinen wohn-wirtschaftlichen Zweck nachweisen; das gilt nur bei Auszahlung des Bauspardarlehens.
Gruss
Andre |
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Verfasst am: 22.11.2004 12:20 |
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Und welche Sanktionen könnten des z.B. sein? |
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Verfasst am: 22.11.2004 12:41 |
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Hi!
Stellungnahme der EZB:
- Zahlung von bis zu 5% über Spitzenrefi-Satz auf den Betrag der Mindestreserveunterschreitung
- Zahlung des doppelten Spitzenrefi-Satzes auf den Betrag der Mindestreserveunterschreitung
- Hinterlegung von unverzinslichen Einlagen bei der EZB
Gruss
Andre
P.S. die Antworten kommen direkt von der EZB |
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Verfasst am: 22.11.2004 12:42 |
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Hey super! Vielen Dank! :-) |
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