Hallo,
hier mal am besten die Definitionen dazu:
Konzern:
der Zusammenschluss rechtlich selbständig bleibender Betriebe unter einer einheitlichen Leitung, in der Regel durch Erwerb von Beteiligungen am Grundkapital der abhängigen Gesellschaften (§ 18 AktG). Die einzelnen Gesellschaften verlieren ihre wirtschaftliche und finanzielle, meist auch ihre organisatorische Selbständigkeit. Die herrschende Gesellschaft wird Ober- oder Muttergesellschaft genannt; sie kann selbst produzieren oder lediglich aus dem Kapitalbesitz heraus herrschen (Holdinggesellschaft). Die beherrschten Gesellschaften sind die Unter- oder Tochtergesellschaften. Man unterscheidet zwischen horizontalen Konzernen (Unternehmen gleichartiger Produktionsstufe) und vertikalen Konzernen (Unternehmen verschiedener Produktionsstufen).
Trust
englische Abkürzung für trust company, "Treuhandgesellschaft", Vereinigung von Unternehmungen der gleichen Branche zum Zweck der Marktbeherrschung durch Fusion, meist aber durch Gründung einer Holdinggesellschaft; entstanden zuerst in den USA; seit 1890 durch die umfassende Antitrustgesetzgebung bekämpft.
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viele Grüsse,
Speedy
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