Hi gelten immernoch verschieden Verjährungsfristen für Käufe zw. Kaufleuten & Privatleuten, bzw. Kaufleuten & Kaufleuten?
wär lieb wenn mir jm weiterhilft.
Verjährungsfristen nach BGB (Modernisierung des Schuldrechts; vgl. §§ 195 ff. BGB):
· Die REGELVERJÄHRUNG beträgt 3 Jahre: => Beginn: Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von ihm erfahren hat
BESONDERE VERJÄHRUNGSFRISTEN:
· Die Sonderverjährungsfrist für Gewährleistung bei Kaufverträgen beträgt 2 Jahre: => Fristbeginn mit Lieferung
(· Die Sonderverjährungsfrist für Gewährleistung bei Bauwerken beträgt 5 Jahre.)
· Die Sonderverjährungsfrist für Eigentumsübertragungsrechte bei Bauwerken beträgt 10 Jahre: => Fristbeginn mit der Entstehung des Anspruchs
· Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechte, familien- und erbrechtliche Ansprüche, (außer Unterhaltsansprüchen) und Ansprüche aus Prozesstiteln u.a. werden dagegen erst nach 30 Jahren verjähren => Fristbeginn mit der Entstehung des Anspruchs bzw. Errichtung eines vollstreckbaren Titels