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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Verjährungsfrist
 
MarinaR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.10.2002 17:04
Hi gelten immernoch verschieden Verjährungsfristen für Käufe zw. Kaufleuten & Privatleuten, bzw. Kaufleuten & Kaufleuten?
wär lieb wenn mir jm weiterhilft.
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.10.2002 18:37
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Mehr Infos bietet eine kleine Präsentation, die du unter http://teamlearn.de/bankfachklassen-bamberg, und hier unter Aktuelles, herunterladen kannst (3,6 MB).

Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2003 14:54
Verjährungsfristen nach BGB (Modernisierung des Schuldrechts; vgl. §§ 195 ff. BGB):

· Die REGELVERJÄHRUNG beträgt 3 Jahre: => Beginn: Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von ihm erfahren hat

BESONDERE VERJÄHRUNGSFRISTEN:
· Die Sonderverjährungsfrist für Gewährleistung bei Kaufverträgen beträgt 2 Jahre: => Fristbeginn mit Lieferung
(· Die Sonderverjährungsfrist für Gewährleistung bei Bauwerken beträgt 5 Jahre.)

· Die Sonderverjährungsfrist für Eigentumsübertragungsrechte bei Bauwerken beträgt 10 Jahre: => Fristbeginn mit der Entstehung des Anspruchs

· Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechte, familien- und erbrechtliche Ansprüche, (außer Unterhaltsansprüchen) und Ansprüche aus Prozesstiteln u.a. werden dagegen erst nach 30 Jahren verjähren => Fristbeginn mit der Entstehung des Anspruchs bzw. Errichtung eines vollstreckbaren Titels
 

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