Krankeversicherung |
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Verfasst am: 16.10.2002 13:45 |
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Zahlt der Arbeitgeber bei der privaten Krankenversicherung (Vollversicherung)
auch die Hälfte oder gilt das nur für die gesetzlich kv?
danke für die Hilfe |
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Verfasst am: 16.10.2002 13:59 |
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Die Beiträge der privaten KV muss der Versicherte selbst tragen, da es ja keine Sozialversicherung ist. |
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Verfasst am: 16.10.2002 14:52 |
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Aua, Broker 9 DAS IST LEIDER FALSCH
Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (3.375,00 EUR) verdient, kann sich privat versichern. Der Arbeitgeber zahlt dann einen Beitragszuschuss von 50% der Kosten für die private KV, jedoch maximal 236,25 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Durchschnittssatz aller gesetzlichen Krankenkassen von 14%. AG-Anteil somit 7% auf 3.375,00 EUR = 236,25 EUR.
Private Zusatzversicherungen (zusätzlich zur gesetzlichen KV) zahlt jedoch allein der AN. |
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Verfasst am: 16.10.2002 15:05 |
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Na gut ! ! ! Diese Antwort überzeugt mich!!! |
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