|
Verfasst am: 26.04.2005 14:28 |
|
|
Grds. ermittelt man doch den Außenbeitrag über die Zahlungsbilanz über den Saldo aus Außenhandel, Ergänzungen zum Warenverkehr und Erwerbs- und Vermögenseinkommen und Dienstleistungen.
Jetzt habe ich was gefunden, was wir in der Schule mal aufgeschrieben hatten, worin stand, dass sich der Außenbeitrag aus o.g. Faktoren, allerdings ohne Erwerbs- und Vermögenseinkommen zusammensetzt. Kann eigentlich nicht sein. Was meint ihr? |
|
|