Erwerb von unbeweglichen Sachen |
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Verfasst am: 28.04.2005 15:32 |
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Hallöchen, ob ich hier richtig bin weiss ich nicht, aber ich schildere einfach mal mein Problem:
Ich muss in 3 Wochen ein Referat über den Erwerb von unbeweglichen Sachen halten. Was genau ist mir frei gegeben. "Erwerb von unbeweglichen Sachen" is das Einzige, dass mir vorgegeben wurde.
Ich hab von sowas absolut keine Ahnung, weiss ehrlich gesagt auch nicht mehr was ich noch groß machen soll. Im Internet find ich nur Informationen zu beweglichen Sachen und wenn ich mal was finde ist es genauso wie in einem Buch von meinem Dozenten: In einem Deutsch geschrieben, dass für mich schon kein Deutsch mehr, sondern eine Fremdsprache ist. Mein Schulbuch gibt auch eine Grafik, sowie 5 Zeilen Text her, ein bisschen wenig für ein Referat.
Gibt es hier jemanden, der mir helfen kann? Der mir vielleicht Internetseiten nennen kann, die ich verstehe, obwohl ich von all sowas keine Ahnung habe? Oder der mir sagen kann, nach was ich genau suchen soll. Für "Erwerb von unbeweglichen Sachen" gibts doch sicherlich noch nen Fachausdruck.
Über positive Resonanz würde ich mich freuen,
JennyEin Kompromiss, dass ist die Kunst einen Kuchen so zu teilen, das jeder meint, er habe das größte Stück erhalten. |
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Verfasst am: 28.04.2005 15:35 |
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Also irre ich mich jetzt, oder ist eine "unbewegliche Sache" nicht schlicht eine Immobilie? |
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Verfasst am: 28.04.2005 15:41 |
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glaube schon *doch keine Ahnung hat* Ein Kompromiss, dass ist die Kunst einen Kuchen so zu teilen, das jeder meint, er habe das größte Stück erhalten. |
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Verfasst am: 28.04.2005 15:59 |
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beweglich = mobil
unbeweglich = immobil
In den meisten Fällen geht es als Immobilien, also Grundstücke, bebaut oder unbebaut, in wenigen Fällen um fest installierte Maschinen, aber das ist nicht weiter zu beachten....
Zeige einfach das Verfahren bei Grundstücken auf, Einigung, Grundbuchänderung usw...._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:19 |
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danke, ich werds versuchen :) Ein Kompromiss, dass ist die Kunst einen Kuchen so zu teilen, das jeder meint, er habe das größte Stück erhalten. |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:19 |
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Halte es ebenfalls für sinnvoll, wie Chava, den Prozess eines Immobilienerwerbs (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) vorzustellen. Angefangen vom Verkaufsinserat in der Zeitung über den Antrag bei der Bank, bis zur Auszahlung durch die Bank und Kaufpreiszahlung. |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:27 |
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Vielleicht noch einen Markler einbauen, dann hat man auch gleich Provisionen mit drin? |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:43 |
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Schiffe sind übrigens auch unbewegliche Sache.
Zur Eigentumsübertragung von Grundstücken findest du was im §§ 873, 925 BGB :-P
Aber grundsätzlich brauchst du natürlich einen Kaufvertrag und davon eine noterielle Beurkundung + Eintragung ins Grundbuch... Keine Ahnung ob das vor mir schon jemand geschrieben hat, wenn doch...doppelt hält besser :-) |
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Verfasst am: 28.04.2005 18:41 |
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Da das Wohnungeigentum (Eigentumswohnung) ein grundsgtücksgleiches Recht ist, kann man den Erwerb von unbeweglichen Sachen am Beispiel des Erwerbs einer Eigentumswohnung darstellen.
Inhalt in Stichworten:
- Vermittlung durch bankeigene Immo-Abteilung
- notarieller Kaufvertrag
- Auflassung vor dem Notar
- Auflassungsvormerkung
- Grunderwerbsteuer
- Eintragung der Auflassung
- Finanzierung
- Grundschuldeintragung |
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