Rechts und Geschäftsfähigkeit |
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Verfasst am: 06.05.2005 14:40 |
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Kann mir jemand sagen wie man Rechts- und Geschäftsfähigkeit ohne Abstufung unterscheidet???
Danke !: )
VG |
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Verfasst am: 06.05.2005 14:50 |
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Rechtsfähigkeit: Eine Person ist fähig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (ab der Geburt).
Geschäftsfähigkeit: Eine Person ist nach dem Gesetz fähig durch Rechtsgeschäfte ( KAuf und Verkauf) Träger von Rechten und Pflichten zu werden. (0-7 geschaäftsunfähig!!! 7-18 beschränkt geschäftsfähig!!!!
ab 18 Voll geschäftsfähig!!! Ausnahme geistige Behinderung usw.) |
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Verfasst am: 06.05.2005 16:01 |
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spagetti hat die Unterschiede gut erklärt. Da braucht man kein Nachschlagen mehr bei TobiasH. |
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