Artmangel |
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Verfasst am: 25.06.2005 11:26 |
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Was genau ist ein Artmangel! also ich denke des ist z. B. wenn ich jetzt Weingläser bestelle und erhalte Kaffetassen.
Hab ich da Recht?
Bitte um Hilfe |
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Verfasst am: 25.06.2005 11:58 - Geaendert am: 25.06.2005 12:13 |
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Richtig, ein Artmangel ist ein seltener Ausdruck für die Falschlieferung, wie Du sie beschrieben hast.
Die Unterscheidung in Qualitäts- (zu schlecht), Quantitäts- (zu viel oder zu wenig) oder Artmängel ist aber inzwischen nicht mehr so wichtig, da nach der Schuldrechtsreform 2002 alles eindeutig einen Sachmagel darstellt.
Deshalb wird i.d.R. nur noch zwischen Sachmängeln (§ 434 BGB) und Rechtsmängeln (§ 435 BGB) unterschieden.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 25.06.2005 12:15 |
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Vielen Dank! Du bist wirklich spitze! |
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