Taschengeld-§, oder nicht ? |
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Verfasst am: 03.11.2005 14:02 |
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Folgendes "Problem":
E = jetzt 13 Jahre (wer weiterliest, erkennt, warum ich das so
schreib :-)
A = 13 Jahre
A kauft von ihrem Taschengeld zwei Tichets zu je 20 € für eine Quiz-Show und schenkt E eine davon zum 13. geburtstag.
Hat A die Tickets jeweils rechtswirksam erworben, wenn ihre Eltern
1.) nichts von dem Kauf wissen
oder 2.) mit dem Kauf einverstanden sind ?
Also beim 2.) ist klar, dass wenn der GV sein Einverständnis erklärt, der Kaufvertrag nicht schwebend unwirksam, sondern rechtswirksam ist, und zwar von dem Zeitpunkt an, zu dem der GV sein Einverständnis erklärt.
Aber was ist mit 1.) ?
Ist der Vertrag schwebend unwirksam, bis der GV zustimmt.Tut er das nicht gilt er als von Anfang an unwirksam, weil 40 € zuviel sind für eine 13.Jährige?
Oder ist er wirksam, weil 40€ O.K. sind?Und niemand vermutlich einen Nachteil daraus zieht.
So eine Frage deshalb an dieser Stelle, weil in vergleichbaren Aufgaben in meinen Unterlagen, immer irgendwelche 16-Jährige sich mal ´nen Füller kaufen oder ´nen Schreibblock.
In Relation dazu erscheinen mir diese 40€ von oben ganz schön viel.
Danke |
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Verfasst am: 03.11.2005 14:06 |
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Denke das fällt da auch drunter!
Oda hängt vom taschengeld ab...<><><><><><>$<><><><><><>$<><><><><><><>$<><><><><
yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!
http://www.kanzlei-wbp.de |
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Verfasst am: 03.11.2005 14:07 |
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Würde auch sagen, dass das darunter fällt....
40,- € ist ja noch kein riesenbetrag... uns wurde sogar gesagt, dass das darunter fällt, wenn sich n 10-jähriger n gameboy kauft, von ersparten taschengeld....-------------------------
viele Grüße und lacht mal wieder... :) |
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Verfasst am: 03.11.2005 14:15 |
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denk auch das des passst der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^> |
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Verfasst am: 03.11.2005 14:58 |
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jo,das paßt.
wenn sich ein 13 jähriger nen game boy kauft mit geld, das die eltern dem kind zur "freien verfügung" uberlassen haben, ist das auch gem.taschengeldparagraph i.o. |
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Verfasst am: 03.11.2005 16:39 |
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Wenn "Taschengeld" beinhaltet, dass der/die Minderjährige das Geld zur freien Verfügung bekommen hat, dann greift m. E. nach der §110 BGB
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. " |
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Verfasst am: 03.11.2005 16:45 |
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Zum Punkt ansparen:
Ich meine, dass ich mal gelesen habe, dass angesparte Beträge nicht mehr unter den Taschengeld§ fallen und der Zusimmung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter bedürfen.
Ansonsten kann man 40 Euro unter den Taschengeld§ einordnen-obwohl ich dieses ganze Thema echt heikel finde, da vieles Auslegungssache ist._________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 03.11.2005 17:21 |
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Wenn flessi sagt das passt, dann passt das :D
Die vonna SpassKasse ham nämlcih ahnung! ...<><><><><><>$<><><><><><>$<><><><><><><>$<><><><><
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Verfasst am: 03.11.2005 17:23 |
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@ filidae
genau diese gedanken zum thema "erspartem" hatte ich auch! wollt aber mal sehen, ob ich mir das nur eingebildet habe :-) |
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Verfasst am: 03.11.2005 17:33 |
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@NorthernLite
Mein wir haben das sogar in der Schule besprochen.
Wär ja auch ein wenig komisch, wenn sich ein 13 ein Auto von seinem "gesparten" kaufen könnte und dieses Geschäft auch noch rechtskräftig wäre nur weil das Kind mal eben 2000 Euro angespart hat._________________________________________________
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"Das Leben ist kein Ponyhof" |
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Verfasst am: 03.11.2005 18:02 |
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@benji hast es langsam geschnallt :-)
trotzdem nen schönen feierabend |
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Verfasst am: 08.11.2005 20:46 |
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Also mit dem Ersparten das fällt auf keinen Fall drunter. Da hattet ihr recht. (Wir hatten das Beispiel, dass sich en 16 jähriger von seinem Erspartem en Roller kauft.) |
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