besonderes Kündigungsrecht für Schwangere |
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 12:53 |
|
|
Die werdende Mutter kann ohne Einhaltung einer Frist WANN GENAU kündigen??? |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 12:58 |
|
|
Ich würd sagen 4 Wochen immer zum 15. oder Ende eines Monats.....sie weiss ja früh genug das sie schwanger ist :)
Nur der AG muss den Mutterschutz berücksichtigen |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 14:41 |
|
|
Ohne Einhaltung einer Frist kann eine Schwangere gar nicht kündigen. Alle Einschränkungen gelten nur für den AG. Ist hinsichtlich der Frist keine Vereinbarung erfolgt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass einzelvertraglich eine längere Kündigungsfrist vereinbart wird, wenn diese auch für den Arbeitgeber gilt. Diese Regelung gibt es im Tarifvertrag für das private Bankgewerbe für den AG. Einzelvertraglich kann dann z.B. mit " Die für den AG geltende verlängerte Kündigungsfrist gilt auch für den AN" vereinbart werden. Der AN darf nur keine längere Kündigungsfrist haben als der AG. |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 15:22 |
|
|
glaub auch 4 wochen entweder auf ensde oder 15.
das fällt einem ja auch nicht erst im 6. Monat auf,... |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 15:31 |
|
|
Un was ist, wenn sie während der Ausbildung schwanger wird und sie nicht übernommen wird?
Gilt da der Kündigungsschutz auch? |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 16:13 |
|
|
Nein Ghostfinder. Der Ausbildungsvertrag ist ein Befristetes Arbeitsverhältnis und er muss nicht "verlängert" werden, bzw. die Azubine muss nicht übernommen werden.
Das is dann einfach pech wenn der AG sagt nö :) |
|
|
|
Verfasst am: 08.11.2005 16:16 |
|
|
Warum will Sie kündigen und geht nicht in Mutterschutz? |
|
|
|