Eigentum an gestohlenen Sachen |
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Verfasst am: 24.11.2002 11:56 |
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Hi Leute, bin gerade mal am Aufgaben machen für AWl. Und jetzt ist ne Aufgabe gekommen, dass ein KI Eigentum an gestohlenem Geld bekommt wenn es gutgläubig handelt.
Aber wie ich gelernt habe kann man doch nie Eigentum an gestohlenen Sachen bekommen, oder?!
Wäre dankbar für ne Antwort. Ansonsten wünsche ich allen Glück für Mittwoch. |
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Verfasst am: 24.11.2002 12:40 |
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Jep haste Recht. Bei gestohlen oder verlorengegangen Gegenständen kann kein Gutgläubigereigentumserwerb stattfinden ausgenommen davon ist allerdings Geld und noch irgendwas.... Was genau das müssen dir die Experten dann nochmal sagen :-)
Gruß
Markus |
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Verfasst am: 24.11.2002 13:51 |
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Geld und versteigerte Gegenstände |
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Verfasst am: 25.11.2002 12:43 |
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gutgläubiger Erwerb ist an gestohlenen oder sonstirgendwie unrechtmäßig erworbenen Sachen nicht möglich
Ausnahme: Geld, Inhaberpapiere oder Sachen aus öffentlichen Versteigerungen.
Ausnahme von der Ausnahme: Kreditinstitute können gestohlene oder verlorengegangene Inhaberpapiere (Wertpapiere)
nicht gutgläubig erwerben (z. B. wenn sie von einem Kunden in sein Depot eingeliefert werden sollen, und dieser sie vorher gestohlen hat), dafür gibt es diese komische Liste fürs Ki, wo alle gestohlenen oder sonstwie abhandengekommenen Wertpapiere verzeichnet sind. |
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