Was mach ich bloß? |
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Verfasst am: 01.12.2006 13:13 |
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Hab gestern Post bekommen...von der Bank!
da steht drin, dass wenn ich meine Prüfung nicht bestanden habe, ich noch bs zum 31.01.2007 beschäftigt bin!
aber was ist dnn, wenn ich in den sechsten block muss?????Also in meine Frage ist eigentlich, ob ich die prüfung auch ohne Betrieb ablegen kann...und ob es da nicht gesetzliche regelungen gibt... |
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Verfasst am: 01.12.2006 13:18 |
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Wenn du die Prüfung nicht bestehen solltest muss dich die Bank bis zur nächsten Prüfung quasi bis Sommer beschäftigen.
Das ist Pflicht soweit ich weis.
Wir haben auch jemandem im Lehrjahr, sie hat die Prüfung auch nicht bestanden. Die Bank hat gemeint sie soll die Prüfung im Sommer nicht machen, so auf die Art garnicht versuchen, aber sie besteht drauf. Deshalb wird sie bis Sommer da bleiben. |
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Verfasst am: 01.12.2006 13:32 |
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Aha...
Und könnte ich die Prüfung auch ablegen, wenn ich nicht in der Zeit bis zur nächsten Prüfung in der Bank bleiben will??? |
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Verfasst am: 01.12.2006 13:35 |
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Hmmm das wüste ich jetzt nicht ganz.
Aber warum willst du nicht bleiben?
Du darfst in der zwischen Zeit soweit ich weis garnicht in die Schule.... das heißt du wärst nur in der Arbeit.
Und wenn du nicht mehr arbeiten willst nach Januar... hast du ja bis Sommer kein verdienst.
Und wenn du dich weiter bewerben willst kommt es vielleicht nicht so gut an bei denen. |
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Verfasst am: 01.12.2006 13:37 |
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Die Bank ist nicht verpflichtet das Ausbildungsverhältnis zu verlängern.
In den allermeisten Fällen wird es jedoch so gehandhabt.
Wir hatten aber auch schon Azubis, welche die Prüfung extern geschrieben haben also nicht mehr bei uns beschäftigt waren.
Du kannst die Bankkaufmannsprüfung ja z.B. auch als BWL Student ablegen. |
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Verfasst am: 01.12.2006 13:56 |
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Ehrlich gesagt, glaub ich nicht, dass ich das noch ein halbes jahr aushalte! |
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Verfasst am: 01.12.2006 13:58 |
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@ traumchen...
Weist du auch was du machen willst?
Neue Ausbildung oder so? |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:09 |
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ne, mal sehen, werd jetzt am we mal bewerbungen raus schicken...
als automobilkauffrau und sekretärin und alles so was.... |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:15 |
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@träumchen: Kann dích irgendwie versthen, falls ich nicht bestehen würde (hoffe mal das ist nicht der Fall) würd ich mir auch dreimal überlegen noch nen halbes jahr zu bleiben. ist auch nicht so mein DIng. |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:21 |
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Aber ich denke, es ist ja blöd 2,5 Jahre einfach so wegzuschmeisen. Wenn ihr keine abgeschlossene Ausbildung habt.... wird es im Arbeitsmarkt bisschen schwierig werden, denke ich mal.
Und wenn ihr euch noch ein halbes Jahr zam reisen würdet und wenigstens die Ausbildung beenden würdet. Dann habt ihr wenigstens mit dem ihr euch weiter bewerben könntet.
Ich weis, es ist schwer etwas zu machen, weis einem eigentlich kein Spaß macht, aber für euer zukunft noch ein halbes Jahr... würde ich sagen. ;-) |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:23 |
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hab die erfahrung gemact, dass bankkaufleute echt hinterfotzig sind!
so ich bezogen, dass macht mich echt krank!
hoffe auch so sehr, dass ich bestanden habe!!!
Zumindest zur Nachprüfung kann |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:25 |
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@ träumchen
du kannst sie natürlich auch extern ablegen und abelegen würde ich sie auf jeden fall, aber die frage ist, ob das dann elichter ist!
aber warte es doch erst mal ab! wenn du bestanden hast war die ganze aufregung umsonst!L(i)ebe! |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:27 |
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Bei mir wär das so, hab eigentlcih schon was neues fürs nächste Jahr Frühsommer, d.h. würde sich mit nem halben Jahr verlängerung etwas im Weg kommen. Die Ausbildung war damals auch mehr von meinen Eltern ne vorraussetzung,. |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:30 |
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muss ich mich cerki anschließen.
schau mal, du hast dich jetzt 2,5 Jahre lang da reingestresst, hast die Berufsschule, und etliche Seminare besucht.
Hast in der Berufsschule ständig lernen müssen, auf Seminaren sowieso, im Betrieb hattest du Lehrgespräche, die nicht immer einfach waren, und für die Prüfung hast du dich auch vorbereitet
Und das alles für nichts??? Wenn du deine Ausbildung jetzt nicht abschließt, war dass alles fürn Ar***
Und das halbe Jahr bleiben? Ach komml....sch** auf das halbe Jahr...jetzt hast du soviel erreicht, da kommts auf das halbe Jahr auch nicht an!!! Und du bekommst jeden Monat etwa 600 € netto! das sind 3.600€!!! also die würd ich auch nicht in Wind schlagen!!!
Überlegs dir mal... |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:44 |
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Ja, so ist es...
Und ich denke es kommt vielleicht nicht gut an, wenn man die Prüfung extern noch macht.
Wenn man sich bewirbt, fehlt einem die Zeit zwischen Januar und Mai.... (im Lebenslauf) |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:46 |
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Ihr habt schon recht!!!
BIn nur echt ganz schön fertig...
kann halt einfach nicht mehr....
aber dank euch.... |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:56 |
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Kopf hoch!
Jetzt wart erstmal ab, ob du nicht doch bestanden hast und wenn, dann bekommst du das halbe jahr auch noch rum!-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;) |
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Verfasst am: 01.12.2006 14:57 |
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@traeum
was meinst denn mit hinterfotzig? was ham die denn mit dir gemacht?
also ich würd mich voll schämen, wenn ich ned bestanden hätt!glaub ich könnt nimmer in die bank gehen... käm mir sooo blöd vor!
würds glaub ich auch extern machen-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*
Wir sind der Gluuub....
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Verfasst am: 01.12.2006 15:10 |
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halt die ohren steif (nur die ohren)
das wird schon und wenn nicht, dann würde ich nochmal mit denen reden, ob du nicht noch ein halbes jahr dranhängen kannst um die prüfung zu wiederholen!!!
aber denke nicht das es nötig sein wird oder???
du machst das schon!!!!
drück dir die daumen(>°.°)> Kirby is back |
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Verfasst am: 01.12.2006 18:11 - Geaendert am: 01.12.2006 18:12 |
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§ 8 Berufsbildungsgesetz
Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
...
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. 2 Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören
§ 21 Beendigung
(1)...
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr |
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