offene Diskussion Bankazubis.de |
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Verfasst am: 13.12.2010 11:42 |
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@sparky
eigentlich nich =)
von mrir nach münchen sinds glaub 300 km oder 400 =)
so irgendwie |
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Verfasst am: 13.12.2010 11:45 |
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das wär echt sooo super *-* |
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Verfasst am: 13.12.2010 11:54 |
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puhhhh *auch mal wieder reinschau*
Musste erstmal mein E-Mail-Postfach aufräumen ^^ man speichert immer aber braucht nur die Hälfte...
Hattet ihr denn alle ein schönes Wochenende? |
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Verfasst am: 13.12.2010 12:11 |
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Juli,
wenn etwas im Baufigespräch drankommt, dann nur das Dauerwohnrecht. Das Wohnungsrecht hat ja nicht soviel mit der Baufinanzierung zu tun, da dies ja eine rein private Angelegenheit ist.
Beim Dauerwohnrecht ist es halt so, dass dies eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit ist, es kann (und es wird auch) den Beleihungswert der Immobilie einschränken ( Bank kann ja den Begünstigsten ja nicht einfach aus der Wohnung schmeissen UND finde mal jemand der eine Immobilie kauft der mit einen Dauerwohnrecht von einem alten Kauz belastet ist).
Rechtsgrundlage ist ein Eintrag ins Grundbuch.
Dies wird durch den Notar veranlasst.
Ansonsten kann man dazu nicht soviel rumreden. also ein Gespräch von 20 minuten nur über das Dauerwohnrecht kann ich mir nicht vorstellen.
Bei weiteren fragen antworte ich die dir gerne :-) |
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Verfasst am: 13.12.2010 12:20 |
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@lei
merci
mhm nein darum gehts nich kann aber sein dass ich nen baufifall habe udn eben genau das im gb eingetragen ist....
darum gings mir...
mal schaun...es kann alles dran kommen =(
drum bin ich auch so durcheinander...
ich hoffe das ein ‘normaler‘ baufi fall dran kommt...
und nix mit erbschaft, zwangsversteigerung oder scheidung =) |
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Verfasst am: 13.12.2010 12:38 |
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Wieviele Fälle bekommt man nochmal zur Auswahl bei der AP 2 oder 3?
Weiß man einzelheiten zu den Fällen und kann dann auswählen oder weiß man nur das Thema?
Ich glaub, ich hab jetzt schon Angst... führe in der Filiale keine Gespräche alleine... :( |
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Verfasst am: 13.12.2010 12:41 |
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öhm also so genau kann mir das keins sagen aber es werden wohl 2 Fälle sein aus denen ich auswählen kann.
Und bis jetzt waren es eben immer ein ‘Problemfall‘ und ein Baufifall. Hab da Unterlagen vom Bankfachwirttraining bekommen. Aber es könnte eben alles dran kommen wenn mans so will. Und da ich in der Praxis nichts damit zu tun habe wirds für mich auch schwierig werden. |
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Verfasst am: 13.12.2010 12:46 |
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ich bin dann jetzt erstmal in der mipa .... bis später mädels <3 |
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Verfasst am: 13.12.2010 12:50 |
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achso 2 Fälle.
Aber nagut.
Aber man kann doch eine Beratermappe mitnehmen in die Vorbereitungen oder? |
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Verfasst am: 13.12.2010 12:54 |
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mhmmm naja
das Problem ist dass ich keien Beratermappe habe =)
Bin ja keine Beraterin...
uuund dass ich nich weiß ob man die , wenn man sie hätte, mitnehmen dürfte...
@Nessi
Schöne Miiipaaa <3 |
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Verfasst am: 13.12.2010 13:20 |
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Eine Beratermappe darf im Grunde genommen mitgenommen werden. Was aber nicht drinne sein darf sind vorgefrtigte Leitfäden, Checkliste oder sowas ähnliches womit man ein Beratungsgespräch dokumentiert werden kann. Laut meinen Trainern sind Broschüren auch zweischneidige Schwerter. Wenn man Broschüren einsetzt, soll man die sehr gut auswendig kennen und auch auf Glatteis-Fragen gute Antworten haben, denn Prüfer haben angeblich die Angewohnheit besonders das Kleingedruckte zu lesen und dann gerät man ins Rutschen.
Was auch nicht erlaubt sind, sind Verträge von der Bank mitnzunehmen. Da reicht es wenn man in der Prüfung ein blankopapier vorlegt die Punkte "besprichtz5" und dann den Kunden abzeichnen lässt.
Genauso soll man auch bei Beraterdokumentationen durchgeführt werden..
Ganz ehrlich? ich kriege echt muffelsausen vor der mld. AP -.- |
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Verfasst am: 13.12.2010 13:35 |
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mhmmm
also ich hab vor mir einfach dann blankoblätter mitzunehmen
in das gespräch....es ist ja alles fingiert....
humm aber bei euch gibts nochmal andere Regeln als beim Bankfachwirt! |
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Verfasst am: 13.12.2010 13:58 |
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ich hab auch die regeln genannt die bei der ausbildungsprüfung verlangt wird ;-)
ich denke aber nicht dass es ein himmelweiter unterschied ist. der bankfachwirt wird ja ebensfalls von der ihk abgenommen... |
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Verfasst am: 13.12.2010 14:38 |
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soooo bin auch wieder da |
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Verfasst am: 13.12.2010 15:17 |
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okay, also kann ich mir so einen Blanko - Girokontoeröffnungsantrag (Beispielsweise) sparen auszudrucken...
Das mit dem blankoblättern habe ich auch schonmal gehört... |
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Verfasst am: 13.12.2010 15:18 |
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Ja also ich denke auch dass das besser ist...werde mir dann in den 20 Min Vorberetungsphase einfach Blätternehmen und eben ‘Kreditvertrag‘ oder ‘VVI‘ drüber schreiben. |
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Verfasst am: 13.12.2010 15:27 |
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hat jemand eine gute Übersicht/Erklärung kurz und knackig zum Thema Optionen und Futures? |
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Verfasst am: 13.12.2010 15:28 |
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hummm....im Geschäft hätte ich da was =((( |
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Verfasst am: 13.12.2010 15:33 |
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wann kommste daran?
Ist ja nich jetzt lebensnotwendig... |
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Verfasst am: 13.12.2010 15:48 - Geaendert am: 13.12.2010 15:50 |
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Naja bei Futures ist es halt so, dass beide Vertragsparteien eine unbedingte Verpflichtung bei den Handel eingehen.
Bei einen Put-Future setzt man auf fallende Kurse bei einen Call-Futures auf steigende Kurse.
Futures kann man ganz platt mit Lotto vergleichen.. Entweder man hat glück oder man hat pech :o)
Bei Optionen gibt es ja 4 Augestaltungsmöglichkeiten (Long Call, Short Call, Long Put, Short Put),
Stillhalter kann jedermann sein (bei optionsscheinen darf nur das KI Stillhalter sein). Käufer zahlt Optionsprämie an den Stillhalter. Bei Call-Optionen setztn man auf steigende Kurse und man will spekulieren. bei Put-Optionen setzt man auf fallende Kurse und man will quasi den Kurs absichern.
Das wäre jetzt so mein Wissen spontan aus den Ärmel geschüttelt :-D |
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