Was macht man an so nem langen Donnerstag |
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Verfasst am: 29.09.2010 09:10 |
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:) ...ich überleg nur, was das bedeuten mag..! |
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Verfasst am: 29.09.2010 09:27 |
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aaahhhhhhhh.... wer hat dir diesen satz geschrieben?!?!? =) |
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Verfasst am: 29.09.2010 09:29 |
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hier ist nicht wirklich was los |
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Verfasst am: 29.09.2010 09:33 |
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Der Herr Browning, steht ja unten drunter..! |
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Verfasst am: 29.09.2010 09:34 |
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@amy
ja aber der hat ihn sicher nicht DIR geschrieben. ich wollte wissen wer DIR diesen satz geschrieben hat bzw. wie du darauf jetzt kommst? :) |
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Verfasst am: 29.09.2010 09:40 |
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Achso... Der steht heut auf meinem Kalender..
Hab so ein Zitate Kalender..! |
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Verfasst am: 29.09.2010 09:45 |
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Guten Morgen Mädels,
heute Morgen war ich 20 Minuten Radfahren, hab 30 Minuten Krafttraining gemacht und bin danach 50 Minuten gelaufen!
Alter Schwede – das tat gut!
Und wisst ihr was? Ich bin kein Stück müde.
Ich glaube, das Training zahlt sich aus!
Und zudem hab ich seit meinem Trainingsbeginn schon 3 Kilo abgenommen!
Und was macht ihr so? |
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Verfasst am: 29.09.2010 10:04 |
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@ foppel
*daumenhoch
Ich philiosophiere....*** |
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Verfasst am: 29.09.2010 10:07 |
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@amy
ach so :)
@foppel
respekt ;)
ich bin schon wieder so müde. das scheiß wetter :( |
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Verfasst am: 29.09.2010 10:51 |
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oh man... |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:16 |
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was los? |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:16 |
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@ foppel
und wann bist du dafür aufgestanden?
Puhh das wär für mich morgens nichts! ;)
@ amy worüber philosophierst du denn? |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:26 |
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kann mal jemand bitte im netz was für mich suchen?! |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:27 |
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@sparky
was brauchst du denn? |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:28 |
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gestern war in arnsberg eine verhandlung wegen banküberfall.
kann mal jemand gucken ob er was findet?!
das waren nämlich die die uns überfallen haben |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:32 |
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Hi edax...
"Unsere Sehnsüchte sind unsere Möglichkeiten. " |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:37 |
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@sparky
ich glaub nicht dass ich da was finde. ich komm nur auf n-tv und unsere regionalen zeitungen... |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:38 |
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hm doof!
DEXIIIIII wo bist du?
kannst du mal gucken?! |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:41 |
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Brutaler Kioskraub erneut vor Gericht
Kommentare: 7Trackback-URL.Westfalen, 16.06.2009, Heinz Krischer
Menden/Arnsberg. Vier junge Männer müssen sich seit gestern vor dem Arnsberger Landgericht u.a. wegen versuchten Mordes verantworten. Der Fall, soviel ist klar, wird deutsche Rechtsgeschichte schreiben. Nicht wegen der Brutalität der Tat, sondern wegen eines folgenschweren Verfahrensfehlers.
Die Vier hatten einen Kiosk in Menden überfallen. Einer der Männer, ein drogenabhängiger Mendener, hatte auf einen Besitzer eingestochen, um an Zigaretten und Bargeld zu kommen und den Mann dabei schwer verletzt. Dafür wurden sie bereits einmal wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun aufgehoben, jetzt kommt auch noch der Vorwurf des versuchten Mordes hinzu.
"Was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden"
Jeder „Tatort”-Fan und Krimileser kennt den Satz: „Alles was Sie jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden.” Die Belehrung eines Verdächtigen, über sein Recht zu schweigen, um sich selbst nicht zu belasten, ist eines der elementaren Prinzipien der deutschen Justiz.
Dagegen aber hatten die vernehmenden Kripobeamten damals im Mai 2007 verstoßen, als sie einen der mutmaßlichen Täter verhörten. Erst nachdem er schon einiges gestanden hatte, kam die Belehrung. Danach sagte der Verdächtige weiter aus – wichtige Details zu dem Überfall auf den Kioskbesitzer Reinhard S.
Am Morgen hatten er und seine Kumpel verabredet, den damals 56-jährigen schwerbehinderten Frührentner zu überfallen. Einer sollte ein langes Steakmesser mitbringen – lang deshalb, weil das Opfer ziemlich dick war und das Messer auch tief genug eindringen sollte.
Das Opfer bermerkte die Täter nicht
Ein halbe Stunde vor Mitternacht fuhren die Mendener vor dem Kiosk ihres Opfers vor. Sie sahen, wie Reinhard S. Leergut sortierte und nicht bemerkte, wie sich die vier näherten. Der mit dem Messer bewaffnete junge Mann stach auf das Opfer ein – erst in den Rücken, dann in den Bauch, dann in den Brustbereich. Reinhard S. brach blutend zusammen.
Als die Täter in den Kiosk stürmten um Beute zu machen, überraschte sie die Ehefrau des Opfers und die Männer flohen. Am nächsten Tag wurden sie von der Polizei gefasst – und vernommen.
Dabei passierte das, was im Krimi und im wirklichen Leben in der Regel dazu führt, dass die Aussagen nicht verwertet werden dürfen. Obwohl einer der Täter aussagte, dass man den Kioskbesitzer „abstechen” wollte, seinen Tod sogar in Kauf nahm, wurde diese Aussage in einem ersten Prozess im letzten Jahr nicht verwertet. Folge: Der Mordvorwurf verschwand, die Täter wurden „nur” wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
»Entscheidend ist der Tatvorwurf«
Dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg, die höhere Strafen wollte, stimmte der BGH zu. Und fällte ein Urteil, das in deutschen Juristenkreisen für Aufsehen sorgt. Denn: Obwohl die Vernehmung fehlerhaft durchgeführt wurde, müsse abgewogen werden, wie schwer der Tatvorwurf sei, sagt der BGH. „Wenn es um Eierdiebstahl ginge, wäre die Vernehmung nicht verwertbar gewesen”, erläutert Richter Peter Marchlewski, Pressedezernent am Landgericht Arnsberg. „Aber hier geht es um versuchten Mord. Und das, so will es der BGH, muss in die Abwägung, ob die Vernehmung zulässig ist, mit einfließen.” Je schwerer der Tatvorwurf, umso wichtiger sei die Wahrheitsfindung.
Weil der Täter, als er später belehrt wurde, nach dieser Belehrung sogar noch weitergehende Angaben machte und sich selbst und seine Kollegen schwer belastete, dürfe das in diesem Fall nicht ignoriert werden, unterstrich der BGH.
Und so wird seit gestern der Fall neu aufgerollt. Der Vorwurf des versuchten Mordes, den Staatsanwältin Dr. Sandra Müller-Steinhauer erhoben hatte, kann jetzt mit den Aussagen aus der Vernehmung untermauert werden. |
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Verfasst am: 29.09.2010 11:55 - Geaendert am: 29.09.2010 12:12 |
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das ist es leider nicht:-( |
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