Musterung beim KWEA |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:01 |
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Basti du nervst langsam mit deinen Kommentaren, echt!
Warum benimmst du dich nicht mal deinem Alter entsprechend...
Warum ich Zivi machen will hab ich glaub ich auch schon irgendwo hingeschrieben...einfach lesen! |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:32 |
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Aber wie gesagt, Zivi kannste doch auch neben der Ausbldg. machen. Jünger wirste ja och bloß nich mehr. |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:40 |
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Wie soll man denn eine 8 Stunden Ausbildung und eine 8 Stunden Zivistelle nebenbei machen? Soll er die nachtschicht im Krankenhaus übernehmen oder wie?
Geil und dann ohne schlaf zur Ausbildung morgens und das 10 Monate lang |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:42 |
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Schlafen kann er, wenn er tot ist! :-D |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:47 |
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@ Marshall: Nicht ärgern: Wundern! |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:48 |
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Du mußt glaube nur 8h pro Woche(kann auch gesplittet werden)leisten z.B. THW und das glaube 2 Jahre lang. |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:52 |
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Stimmt, beim Bund hab ich auch nur 8 Stunden pro Woche gehabt. Die hab ich dann an einem Tag genommen und hatte dann den Rest der Woche frei...
So ein Schwachsinn, Mario... |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:53 - Geaendert am: 27.08.2007 15:54 |
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Verpflichtung im Zivil- oder Katastrophenschutz
In Deutschland kann man sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz bzw. nach § 14 Zivildienstgesetz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt sechs Jahre. Im Unterschied zum Zivil- oder Grundwehrdienst kann man aber sein gewohntes Leben weiterführen, da sich die Verpflichtungen auf ein festgelegtes (mindest-)Stundenpensum pro Jahr beschränken. Während der Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz werden die Wehrpflichtigen bzw. anerkannten Kriegsdienstverweigerer nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen. Nach sechsjähriger Mitwirkung erlischt dann die Pflicht, Grundwehr- bzw. Zivildienst zu leisten.
Die Anerkennung setzt jedoch voraus, dass man vor Erhalt eines Einberufungsbescheids seine Verpflichtung abgeleistet hat oder sich von der zuständigen Behörde (oft Landratsamt, abhängig von der Organisation) vom Wehrdienst freigestellt (bzw. für den Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet) wird bzw. die Freistellung beantragt wurde. Da die Bewilligung der Freistellung vom örtlichen Bedarfsplan abhängt, kann dies (in seltenen Fällen) bei einem Wohnungswechsel (z.B. im Zuge einer Berufsausbildung/ neuer Arbeitsplatz) zu Schwierigkeiten führen, da am neuen Wohnort evtl. kein Platz in einer entsprechenden Position frei ist oder schon alle möglichen Freistellungen ausgeschöpft sind. Jedoch ist es möglich, außerhalb des Gebietes seiner Arbeit nachzugehen bzw. in eine andere Organisation neu einzutreten.
Der Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz kann bei folgenden Organisationen abgeleistet werden:
Technisches Hilfswerk
Freiwillige Feuerwehr
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Deutsches Rotes Kreuz
Johanniter-Unfall-Hilfe
Arbeiter-Samariter-Bund
Malteser Hilfsdienst
Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden
Bei vielen Organisationen gibt es eine Probezeit, ähnlich wie im Berufsleben. Bei einigen von ihnen kann die Verpflichtung vor, bei anderen erst nach der Probezeit beantragt werden. Verpflichtete Helfer haben dieselben Rechte und Pflichten wie alle nicht verpflichteten.
Artikel Wehrersatzdienst. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. August 2007, 23:09 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wehrersatzdienst&oldid=35743058 (Abgerufen: 27. August 2007, 11:52 UTC) |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:55 |
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Was lernen wir aus CeeJays Beitrag? Basti hat zu früh gebrüllt. ;-) |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:57 |
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Er will aber Zivildienst machen... |
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Verfasst am: 27.08.2007 15:57 |
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Naja, da steht "6 Jahre" - der andere Kollege sagte "2 Jahre" - das ist ja schon ein Unterschied... |
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Verfasst am: 27.08.2007 16:01 |
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Mein Beitrag sollte sich hauptsächlich auf das beziehen, was Mario geschrieben hat. |
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Verfasst am: 27.08.2007 16:02 - Geaendert am: 27.08.2007 16:02 |
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Und was lernen wir daraus? Der Robert hats verstanden... :-D |
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Verfasst am: 27.08.2007 16:02 |
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Das er einen Ersatzdienst machen kann weiß ich liebe Nina. Das nennt sich dann aber nicht Zivildienst. Der Mario war der meinung man kann 8 Std. die Woche Zivildienst machen. Das ist schlichtweg falsch... |
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Verfasst am: 27.08.2007 16:05 |
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Nein, es heißt dann "Verpflichtung im Zivil- oder Katastrophenschutz" und nicht Zivildienst.
Und der Robert hat‘s verstanden ;)) |
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Verfasst am: 27.08.2007 16:07 |
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@Basti dann hast du dich aber vor deiner Wehrpflichtzeit nicht über andere Möglichkeiten informiert´. |
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Verfasst am: 27.08.2007 16:09 |
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Is doch ähnlich wie Zivildienst und wenn du gewußt hast, dass es sowas gibt hättest auch nicht soreagiert, sondern hättest dich daran hochgezogen, dass ich es Zivildienst nannt, was nun falsch ist. |
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Verfasst am: 27.08.2007 16:15 |
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Mir sind die Möglichkeiten einen Ersatzdienst im Katastrophenschutz abzuleisten seit ca. 6 Jahren bekannt, als ich nämlich selbst gemustert worden bin.
DU, lieber Mario sprachst von Zivildienst. Diese Aussage ist nicht korrekt. Du meintest bestimmt das richtige (nämlich den Ersatzdienst, das hab ich mir auch gleich gedacht), hast aber die falsche Bezeichnung gewählt.
Deswegen habe ich dich bewußt auflaufen lassen...
So einfach ist das... |
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Verfasst am: 27.08.2007 16:18 |
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Deine Äußerungen danach waren aber ganz andere, das waren jungenhafte, eines Unwissenden = unqualifiziert |
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Verfasst am: 28.08.2007 12:25 |
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Hi, ich komme selbst gerade vom Zivildienst und
bin seid 1.8. wieder bei der Spk.
Klar kannst du auch den Ersatzdienst ableisten. Halte
ich aber für wenig sinnvoll, da dieser 6 jahre andauert.
Hat ein Freund von mir gemacht. Kann dir da aber gut passieren, dass du da am Wochenende arbeiten musst.
War bei ihm ziemlich oft der Fall. Ich persönlich bin
froh Zivi gemacht zu haben. War eine schöne Erfahrung.
Ich würde es jeder Zeit wieder tun. Und mal ganz ehrlich...so viel Blödsinn macht man in seinem ganzen Leben nimmer!
War echt ne schöne Zeit, die ich nicht missen möchte.
Kann dir nur dazu raten. Und du glaubst garnicht wie schnell diese 9 Monate um waren!! Darüber hinaus hast du auch genug Zeit dich zu bewerben.
Lg Björn |
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