Frage zum Datenschutz |
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Verfasst am: 04.11.2006 16:48 |
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hallihallo,
wäre lieb wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
wenn man während der arbeit in seiner bank daten von jemand entdeckt den man kennt und die man dann benutzen will um mit demjenigen kontakt aufzunehmen (privat) also z.B. adressdaten, email usw. verstoßt das auch gegen datenschutzgesetz??
vielen dank im voraus :-) |
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Verfasst am: 04.11.2006 18:05 |
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@ karin
gegenfrage wer soll dir den nachweisen, dass du die Nummer nicht einfach aus dem telefonbuch, internet ... rausgesucht hast?? ;-)))
Aber ich würde es mir echt gut überlegen, ob ich was mit einem Kunden anfangen möchte. |
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Verfasst am: 04.11.2006 21:00 |
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Oh Karin, haste nen schnuckeligen Typ entdeckt oder wie ? :-)
Sowas wird wohl jeder schonmal gemacht haben.
Man nutzt immer das, was einem zur Verfügung steht. |
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Verfasst am: 04.11.2006 22:58 |
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BDSG § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht
beeinträchtigt wird.
Ist das hier der Fall? |
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Verfasst am: 05.11.2006 17:51 |
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es ist ja so ein bißchen persönliche auffassung ob man da eingeschränkt wird. im grund ja nicht aber...
ist halt jemand von früher dem man gern wieder hallo sagen
würde, aber ich hab auch nicht direkt die email adresse.
bin zufällig auf den mitgliedsnamen bei ebay gestoßen und wusste das derjenige das ist weil ich das mal wirklich per zufall gesehen hab in der arbeit bei bearbeitung von kundendaten und....
derjenige fragt sich dann sicher woher ich weiß das der hinter dem benutzernamen steckt.
irgendwie ne blöde situation.
was soll ich tun? will ja auch nicht gegen gesetze verstoßen. |
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Verfasst am: 05.11.2006 18:28 |
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ruf ihn an,
schreib ihm ne mail,
schreib ihm nen brief... ist doch alles wurscht..
du gibst ja seine daten nicht an Dritte weiter! |
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Verfasst am: 06.11.2006 10:13 |
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hey karin,
schau doch einfach im Telefonbuch nach und vergleiche ob die nummern die gleichen sind, wenn ja, dann kannste ja sagen du hast die nummer ausm tb.
Oder du rufst ihn an um ihn eine Produkt anzubieten und dann tust du ganz überrascht, als sich herrausstellt das ihr alte bekannte seid. ;D |
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Verfasst am: 06.11.2006 10:41 |
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Also ich hab das auch schon gemacht und da hat sich auch noch keiner beschwert. |
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Verfasst am: 06.11.2006 13:07 |
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Rein rechtlich gesehen, verstößt du damit gegen das Datenschutzgesetz. Du darfst rechtlich noch nicht mal Daten eines Kunden aufrufen, an dem du kein geschäftliches Interesse hast....sondern nur weil du mal gucken willst, weil er evtl. Prominent ist.
Die Frage ist immer, ob die dir das Nachweisen können. Und natürlich, wie der Kunde darauf reagiert. die Daten, die Banken gespeichert haben sind nunmal leider nur für geschäftliche Zwecke.
Aber Ruf den Kunden an wegen nem Beratungstermin oder sowas und dann anquatschen. |
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