Freistellungsauftrag - abweichender Geburtsname |
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Verfasst am: 17.01.2008 11:52 |
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Ich habe mal eine Frage zu einem aktuellen Fall, den ich grad bearbeite:
Muss bei einem Freistellungsauftrag von Ehegatten der abweichende Geburtsname der Ehefrau (manchmal auch des Ehemannes) zwingend auf dem Formular angegeben sein?
In den Ausfüllhinweisen des Formulares steht nichts dabei.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. |
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Verfasst am: 17.01.2008 11:57 - Geaendert am: 17.01.2008 11:57 |
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also auf unseren FA-Formularen steht das man ggf. abweichende Geburtsnamen mit eintragen soll ... wird sicherlich auch gebracht beim Finanzamt, für die genaue Identifizierung der Person... würd ich mal so meinen... |
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Verfasst am: 17.01.2008 12:06 |
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Ja, das steht bei unseren Formularen auch mit drauf...aber ist es "zwingend" notwendig? |
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Verfasst am: 17.01.2008 12:21 |
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ja muss, da das Finanzamt bei FSAK-Abfragen nie die Ehegatten als Gemeinschaft betrachtet, sondern als Einzelperson, was auch richtig ist zumal erst ab der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte die Ehegatten als ein Steuerpflichtiger behandelt werden sofern die Zusammenveranlagung gewählt wurde.
Insofern muss es dem Finanzamt möglich sein die Einzelpersonen abzufragen und dies kann nur geschehen, wenn eine ordnungsgemäße Erfassung der Daten seitens der Bank vorliegt.
Nicht zuletzt bestimmt § 45d EStG, dass Vor- und Zuname angegeben werden müssen, der bei der Ehefrau nunmal anders lautet. |
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