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Bereich Off-Topic - Plauderecke
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Off-Topic - Plauderecke

Frage....sehr wichtig
 
bankazubi_april
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.02.2008 14:42
Wir haben eine Kundin die einen Kreditvertrag abgeschlossen hat ohne Angabe des Nominalzinses? Geht das? Ist das Rechtens?
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.02.2008 09:25 - Geaendert am: 18.02.2008 09:34
Ist das Darlehen ausbezahlt? -> Es gilt der gesetzliche Zins

Ist das Darlehen noch nicht ausbezahlt? -> Vertrag ist nichtig

§494 BGB

"(1) Der Verbraucherdarlehensvertrag und die auf Abschluss eines solchen Vertrags vom Verbraucher erteilte Vollmacht sind nichtig, wenn die Schriftform insgesamt nicht eingehalten ist oder wenn eine der in § 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 bis 6 vorgeschriebenen Angaben fehlt.

(2) Ungeachtet eines Mangels nach Absatz 1 wird der Verbraucherdarlehensvertrag gültig, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt oder in Anspruch nimmt. Jedoch ermäßigt sich der dem Verbraucherdarlehensvertrag zugrunde gelegte Zinssatz (§ 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 4) auf den gesetzlichen Zinssatz, wenn seine Angabe, die Angabe des effektiven oder anfänglichen effektiven Jahreszinses..."
 

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