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Verfasst am: 11.02.2009 14:49 |
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Hallo,
hab mal eine Frage , da ich gerade über meiner Steuererklärung sitze.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe letztes Jahr am 26 Juni meine Ausbildung zum Bankkaufmann beendet und habe ab dem 27. Juni ein Anstellungsverhältnis bei meinem Ausbildungsbetrieb bekommen. Zum Jahresende habe ich die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für dein Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2008 bekommen.
1. Fragen: kann ich dir Fahrtkosten die ich während der Ausbildung hatte in meine Steuererklärung mit reinnehmen oder kann ich nur die Fahrtkosten ab dem 27 . Juni nehmen?
2. Fragen.: Ich war 2008 als "Springer" eingesetzt, d.h. ich hatte keine feste Filiale sondern war immer in verschiedenen Filialen. Trifft da die Einsatzwechseltätigkeit zu oder nicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe. |
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