Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 115
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Off-Topic - Plauderecke
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Off-Topic - Plauderecke

Sparbuch Verfügung möglich?
 
mrbali
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2009 10:15
Hallo, habe eine für euch eher einfache Frage...

und zwar ist meine Mutter für immer zurück in Ihrer Heimat, nun ist sie schwer erkrankt und kann nicht mehr solange fahren um zurückzukommen.

Ich soll ihr Girokonto,Sparkbuch auflösen, und die Rente ändern so das es direkt ins ausland überwiesen wird.

Kann ich so einfach über Ihr Sparbuch verfügen? werde es zugeschickt bekommen mit Kennwort....sie meinte das ich bis 2000 EUR das Geld abholen könnte ohne eine besondere Vollmacht..

hmm...ist das so richtig? danke für eure hilfe
BrokenHeart
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.03.2009 13:42
also soviel ich weiß benötigst du nicht nur das sparbuch sondern auch eine vollmacht von ihr. handschriftlich dürfte reichen, aber bei uns dürftest du das ohne nicht auflösen.
IceObie
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.03.2009 11:23
Bis 2000 dürftest du rein theoretisch schon darüber verfügen,die bank muss es dir aber nicht unbedingt auszahlen!!!
So sieht es in der Theorie aus!
In der praxis ist das von Bank zu Bank unterschiedlich!!!

Für die Auflösung brauchste auf jeden Fall die Unterschrift der mutter!!!
Ob da ne vollmacht reicht weiß ich nicht!!!!

Hoffe ich hab dir geholfen!!
napoli
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.04.2009 18:36
was benötigt man denn in der Praxis?

was will man machen, wenn sie z.b gar nicht mehr nach deutschland kommen kann????
Muchacho
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.04.2009 08:10
dann entweder brauchst du die vollmacht über ALLE konten wenn du alle auflösen willst oder sie ruft in der bank an (vorraussetzung der bankangestellte kann sie an der stimme erkennen) kann es also per telefon machen
oder du sagst zur bank sie sollen doch bitte die auflösungsanträge per post zu ihr schicken und sie schickt es dann wieder unterschrieben zurück!!
aber du brauchst natürlich jedes mal das sparbuch ansonsten zieht sich das ganze wieder hin mit verlusterklärung und so

lg

________________________________________________
@amy, crazy, iri und foppel
RECHTSCHREIBFEHLER SIND BEABSICHTIGT!!!!!!!!

 

Forenübersicht >> Off-Topic - Plauderecke

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse