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Bereich Off-Topic - Plauderecke |
Moderator: TobiasH |
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Temperatur im Büro |
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Verfasst am: 02.07.2009 09:21 |
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Moin zusammen,
kann mir einer von euch sagen, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Maximaltemperatur am Arbeitsplatz vorschreibt? So heiss, wie es jetzt schon in meinem Büro ist, möchte ich mir nicht ausmalen wie heiss es heute noch wird. Schön so ohne Klimaanlage.... :-( *schwitz* |
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Verfasst am: 02.07.2009 10:02 |
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Wie warm darf es sein?
Eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur wird im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Absatz 3.5 "Raumtemperatur" verlangt:
(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.
(2) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach Art der Arbeit und der Arbeitsstätte eine Abschirmung der Arbeitsstätten gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.
Die dazugehörige Arbeitsstättenrichtlinie sieht unter 6 Nr. 2.4 vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26°C nicht überschreiten soll. Dies gilt nicht an sog. Hitzearbeitsplätzen wie z.B. am Hochofen im Stahlwerk. Fachleute sprechen auch vom Komfortbereich der Temperaturen - bei überwiegend sitzender Tätigkeit sind dies beispielsweise 21°C bis 22°C, bei hohen Außentemperaturen nicht mehr als 26°C. Wenn körperlich gearbeitet wird, liegt der Komfortbereich niedriger.
Nach Arbeitsstättenrichtlinie - ASR 6 Nr. 3.4 sind an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen.
Gerichte weisen darauf hin, dass die "Maximaltemperatur" von 26°C (ASR 6) eine Soll-Forderung ist, die durchaus "an einigen wenigen Tagen im Hochsommer" überschritten werden kann und dass "eine Klimatisierung nicht zum Standard" gehört (OLG Bielefeld) und "dass der genannten Forderung nicht absolut und nicht für jede Extremsituation völlig ungeachtet des Außenklimas entsprochen werden kann" (OLG Hamm).
So das hab ich mal für dich rausgesucht!
aber Forderungen kannst du daraus nicht stellen! |
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