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Verfasst am: 10.11.2009 20:16 |
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Hallo Forum,
mal Angenommen ich würde zum 15. 12.2009 fristgerecht kündigen und ich hätte noch 22 Tage Resturlaub.
Müsste mir meine Bank den Urlaub gewähren?Oder kann mein AG darauf bestehen noch 4 Wochen, während der Kündigungsfrist- zu arbeiten und mir den Urlaub auszuzahlen.
Der Grund meiner Frage, in einer Stellenanzeige wird gefragt, wann mein frühstmöglicher Eintrittstermin sein könnte.
Falls mri der Urlaub gewährt würde , könnte ich breits mit Eingang der Kündigung meinen Schreibtisch räumen......
Was meint ihr dazu
Besten Dank
Gutenabend |
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