|
Verfasst am: 30.01.2010 16:17 |
|
|
Hallo Leute,
an so einem verschneiten und ungemütlichen Tag habe ich mir überlegt meine Kindergeldabrechnung für 2009 zu machen, um somit rückwirkend Kindergeld zu bekommen.
Nun stehe ich vor der fundamentalen Schwierigkeit aus dem Geschwülst der verschiedenen abzugsfähigen Beitrage meine Werbungskosten so zu erhöhen, das ich Anspruch auf Kindergeld bekomme.
In 2009 habe ich brutto ca. 11.700 verdient (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. sind bereits beinhaltet). Nun hätte ich folgende Fragen zu den Abzügen:
- Kann ich die Werbungskostenpauschale von 920,00 automatisch abziehen und dann meine Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Ausbildungstätte extra berechnen?? Oder entfällt die Pauschale wenn ich erhöhte Werbungskosten angebe??
- Was kann alles als Aufwendung geltend gemacht werden??
Hier habe ich mich bereits ausführlich informiert und darf folgende Sachen angeben: Kontoführungsgebühren, Beiträge zur Pflegeversicherung, Beiträge zu Versorgungskassen, Arbeitsmittel etc.
Darf ich auch meine Beiträge zur Riester-Rente und für meinen Bausparvertrag geltend machen??
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten und wünsche euch noch einen angenehmen Tag im Schnee! |
|
|