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Verfasst am: 10.10.2013 18:22 |
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Hallo zusammen,
die Generalversammlungen 2er Genossenschaftsbanken haben die Fusion beschlossen. (76,% und 100%)
Nach einem knappen viertel Jahr werden die Nachteile der Fusion immer deutlicher. Inzwischen würde sogar kein einziger Mitarbeiter der alten Bank mehr für eine Fusion stimmen.
Meine Frage: Ist eine Rückabwicklung der Fusion zwischen beiden Banken nach dem Beschluss der Generalversammlungen noch möglich? Wenn ja, wie ist dies möglich?
Über viele Antworten freue ich mich bereits jetzt!
Danke und Grüße |
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