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Bereich Off-Topic - Plauderecke
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Off-Topic - Plauderecke

Kündigung -> Anteiliges Weihnachtsgeld + Überst
 
der_italiener
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.06.2005 09:40
Hallo!

Ich hab zum 01.09. gekündigt und wollte nur mal fragen, ob jemand weiß, ob mir noch ein Teil vom Weihnachtsgelt und der Überstundenpauschale zusteht. Bei uns in der Sparkasse gibt es die wildesten Spekulationen und im BAT steht auch nicht wirklich was brauchbares.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.06.2005 10:11
Urlaubsgeld: Steht Dir voll zu, wenn Du am 01.01. schon bei er Sparkasse warst, es am 01.07. noch bist und im Juli Anspruch auf Vergütung hast (dürfte gegeben sein).

Weihnachtsgeld: Hier kommt es darauf an, was Du danach machst. Wenn Du zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber wechselst, müssen sich beide Dienstherren das Weihnachtsgeld teilen und Du bekommst im September 9/12. Wenn Du in die "Privatwirtschaft" gehst, studierst oder so ... Pech gehabt. Wenn Du am 01.12. nicht bei einem öffentlichen Arbeitgeber arbeitest, gibt es auch kein Weihnachtsgeld. Es muss vielmehr sogar zurückgezahlt werden, wenn man dem öffentlichen Dienst nicht bis zum April des folgenden Jahres (einschließlich) die Treue hält.

Gruß
Julien
TomBola
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.06.2005 10:12
machst Du nicht S-Hochschule??

Wo gehst Du denn hin?
pitpossum
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.06.2005 11:40
ist das dein ernst julien?

hmm irgendwie war ich mir sicher das im oktober anteilig zu kriegen....scheisse
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.06.2005 13:55
@ pitpossum:

Eigentlich bin ich mir da ziemlich sicher. Zumindest der BAT enthält eine Stichtagsregelung. Weihnachtsgeld soll ja auch für die Zukunft motivieren , dieser Zweck wird bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch oder wegen eigenem Verschulden regelmäßig verfehlt, daher ja auch die Rückzahlung (je nach Regelung bis zu sechs Monaten möglich, im BAT ist der 31.03. der Stichtag AFAIK).

Bei Überstundenpauschalen kann das anders sein, da kenne ich mich nicht aus, das dürfte eine Gratifikation sein, die durch bereits geleistete Arbeit verdient wurde. Einfach mal in der Personalabteilung fragen.

Gruß
Julien
Christiane
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.06.2005 15:23
Hallo!
Also bei uns ist es auch so, dass nur derjenige, der in dem Monat anwesend ist, in dem Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, auch beteiligt wird. Wenn derjenige vorher geht - Pech gehabt.

Gruß, Christiane
 

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