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Verfasst am: 20.02.2007 23:03 |
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noch mal zum thema.
zwei überweisungen stückeln ist natürlich eine unzulässige umgehung der meldevorschriften, wenn auch üblich.
die meldevordrucke gibts in manchen schubladen noch bei der bank, vor allem aber auf der homepage der bundesbank mit tel. nrn. am besten den kunden dorthin verweisen. es kann sein, dass je nach dem grund der zahlung keine meldepflicht besteht, obwohl über 12.500 Euronen |
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