Negozieierungsakreditiv |
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Verfasst am: 19.01.2006 09:00 |
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Hallo.
wer kann mir erklären, wie das mit deieser Form des Akkreditiv funktioniert?
Die Erklärung aus dem Kompaktwissen Bankbetriebslehre habe ich nicht richtig verstanden.
(Die anderen Formen habe ich verstanden, dazu benötige ich keine weitere Hilfe)
Danke schon mal im Vorraus__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben! |
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Verfasst am: 19.01.2006 11:10 |
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Negoziierung bedeutet im Allgemeinen die Zahlung gegen Tratte und /oder Dokumente durch das zur Negoziierung ermächtigte KI.
Wenn der Empfänger des Akkreditiv dieses bei seinem KI mit der Tratte einreicht, geht Sie an das KI ran welches die Ankaufzusage getroffen hat und lässt sich den Betrag zahlen.
Das KI hat sich verpflichtet, gegen Vorlage der Tratte mit dem CLC (Commerdial Letter of Credit) in Zusammenhang mit dem akkreditivgerechten Dokumenten jedem gutgläubigen Erwerber sowie dem Trattenaussteller einzulösen.
Bei Fragen gern.
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 14:11 |
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Danke schon mal für deine Info.
So in der Art stand das auch im Kompaktwissen.
Was ist denn eine Tratte?? Ich glaube, wenn ich das weiß, verstehe ich das Ganze auch. Hat das nicht irgend etwas mit einem Wechsel zu tun??__________________________________________________
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Verfasst am: 19.01.2006 15:09 |
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Tratte - Tratte ist ein gezogener Wechsel der vom Bezogenen noch nicht akzeptiert wurde.
www.google.de
Suche: Tratte
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 15:15 - Geaendert am: 19.01.2006 15:16 |
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Kann man nach Eröffnung eines Akkreditivs diesen wieder löschen/aufheben, nachdem die Bank zB dem Zahlungsempfänger die Bedingungen für die Auszahlung mitgeteilt hat? |
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Verfasst am: 19.01.2006 15:23 |
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Häh?
Wie meinst du dies nun genau?
Die Zahlungsbedingungen sind im Akkreditiv festgehalten.
Akkreditive unterliegen den ERA
Es gibt verschiedene Arten:
- widerrufliches Akk.
KI hat Recht auf Storno und Änderung
- unwiderrufliches Akk.
KI geht feste Zahlungsverpflichtung ein, sofern Akkreditivbedingungen erfüllt sind
- unwiderruflich, bestätigtes Akk.
weiteres KI im Empfängerland ubernimmt Einlösungsverpflichtung
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 15:26 |
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Ja das erste wars.
Ist nur dann überflüssig sowas zu machen, oder?
Wenn die Bank jederzeit widerrufen kann, kann ich das gleich aufs Girokonto legen und sagen ich zahl das dann :-D |
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Verfasst am: 19.01.2006 15:39 |
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deswegen macht das ja sogut wie keiner mehr denn beim nicht bestätigten wiederruflichen dok akkr
hast du im prinzip keine sicherheit als exporteur zb |
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Verfasst am: 19.01.2006 15:45 |
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Es machen schon noch einige. Es kommt halt darauf an, was der Zahlungsempfänger verlangt!
Wenn dieser sich mit einem widerruflichem Zufrieden gibt, nimmt er auch das Risiko in Kauf!
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 15:49 |
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ei sicher trägt er das risk. was denn sonst?
also ich hatte vor ein paar wochen ein seminar über internationales kreditwesen bei dem chef der corporate finance von ner grossen bank in luxembourg und der hat gesagt, dass das sehr selten gemacht wird |
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Verfasst am: 19.01.2006 15:54 |
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Ich bin derzeit bei uns in der Auslandsabteilung und habe hier ebenfalls gehört, das das in der Praxis eigentlich nicht vorkommt und nur in der Theorie existiert. __________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben! |
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Verfasst am: 19.01.2006 15:58 |
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siehste:-) |
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Verfasst am: 19.01.2006 16:07 |
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Ich habe nicht gesagt, dass es oft vorkommt!
Es kommt nur noch sehr selten vor und ist in der Praxis dadurch fast nicht mehr zu finden.
Aber ob es nun vorkommt oder nicht, war hier ja auch nicht relevant!
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 16:24 |
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du sagtest das machen schon noch einige. wer denn?
natürlich ist das relevant ob das gemacht wird oder nicht!
was nützen dir theoretische infos über produkte etc wenn du nichts über die praxis weist? |
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Verfasst am: 19.01.2006 16:37 |
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In der HVB kam dies zwar sehr sehr selten nur vor, aber es kam noch vor.
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 16:47 |
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hvb wo denn?
ich mein das nicht böse oder so ist lediglich interesse |
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Verfasst am: 19.01.2006 16:55 |
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ehemalige Vereins- und Westbank in HH
dort ist Schifffahrt mit Im- und Export geschäft
Jedoch ist meine Ausbildung auch schon seit 1Jahr beendet
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 17:14 |
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aha aber das ist ja auch keine grossbank
aber danke |
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Verfasst am: 19.01.2006 17:43 |
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Gehört jetzt zur HypoVereinsbank. Die VuW wurde im letztem Jahr integriert!
Und war vorher auch schon eine Tochter der HVB Group, die im Norden agiert hat.
LG
Sandra |
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Verfasst am: 19.01.2006 18:03 - Geaendert am: 19.01.2006 18:06 |
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Ein Negoziierungsakkreditiv ist ein Dokumentenakkreditiv, bei dem die eröffnende Bank eine Bank benennt, die zum Ankauf von Wechseln (Ankauf von Sichttratten oder Nachsichttratten) und/oder Dokumenten berechtigt ist (Art. 10 b ERA).
Negoziierungsakkreditiv umfasst die feststehende Verpflichtung der akkreditiveröffnenden Bank (Hausbank des Importeurs), vom Akkreditivbegünstigten (Exporteur) ausgestellte Wechsel (gezogene Tratten) ohne Rückgriff auf Aussteller und/oder gutgläubige Inhaber zu bezahlen, sofern die im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente vorgelegt werden und die Akkreditivbedingungen erfüllt sind. Die Eigenheiten sind am ehesten beim Commercial Letter of Credit erkennbar. |
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